EQS-Adhoc
flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024
- Ergänzungsverlangen zur Hauptversammlung am 4. Juni 2024 eingegangen
- Antrag auf Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- Beschlussvorschläge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht
EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 |
Bei der flatexDEGIRO AG ("Gesellschaft") ist heute ein Ergänzungsverlangen der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH ("GfBk"), vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, für die Tagesordnung der am 4. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen. GfBk ist Aktionärin der Gesellschaft und laut Ergänzungsverlangen mit mindestens 1.000.000 Aktien beteiligt. Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Bernd Förtsch, hält die GfBk, eine mittelbar vollständig von Herrn Bernd Förtsch gehaltene Gesellschaft, 13,08 % der Aktien der Gesellschaft sowie Herr Bernd Förtsch daneben persönlich 1,44 % der Aktien der Gesellschaft und weitere 4,68 % der Aktien der Gesellschaft über die von ihm beherrschten Heliad AG.
Gegenstand des Antrags sind die drei neuen Tagesordnungspunkte 13 bis 15:
Unter Tagesordnungspunkt 13 schlägt die Aktionärin GfBk die Abberufung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Martin Korbmacher, mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 vor.
Unter Tagesordnungspunkt 14 schlägt die Aktionärin GfBk vor, Herrn Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, aufschiebend bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß neuem Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Nach Angaben der GfBK wäre Herr Hörger ein von der GfBk unabhängiges Aufsichtsratsmitglied.