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    Biotest .... Turnaround des Jahres 2004 (Seite 2)

    eröffnet am 15.03.04 16:48:45 von
    neuester Beitrag 06.05.24 15:00:00 von
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      schrieb am 02.05.22 09:41:47
      Beitrag Nr. 8.068 ()
      Squeeze-Out wurde mitgeteilt:

      Landgericht Frankfurt am MainAz.: 3-05 O 19/22Die Grifols S. A., calle Jesus i Maria 6, 08022 Barcelona, Spanienhat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 28.3.2022 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,Die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 19/22 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen zwei Monate nach dieser Veröffentlichung einzureichen. Landgericht Frankfurt am Main
      Biotest | 36,50 €
      Avatar
      schrieb am 26.04.22 12:21:10
      Beitrag Nr. 8.067 ()
      Biotest
      Biotest: Übernahme durch Grifols setzt neue Kräfte frei
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2022-04/5586637…
      Biotest | 35,40 €
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      Avatar
      schrieb am 21.04.22 13:22:12
      Beitrag Nr. 8.066 ()
      Eingereichte Biotest Stammaktien heute zu 43 Euro ausgebucht.
      Biotest | 36,00 €
      Avatar
      schrieb am 31.01.22 11:11:25
      Beitrag Nr. 8.065 ()
      BT-061 / Tregalizumab wieder aktiv
      Die ehemalige Besitzerin von Biotest hat eine neue Firma gegründet und verfolgt jetzt wieder die klinische Testung von Tregalizumab. Weiß jemand, ob Biotest noch Rechte an dem mAb hat bzw. ob hier Lizenzen vergeben wurden?

      Siehe: https://t-balance-therapeutics.com/
      Biotest | 36,80 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 18:56:22
      Beitrag Nr. 8.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.661.446 von Basiswert am 27.01.22 15:01:08Dass rund 42% der Vorzugsaktien angedient wurden, finde ich nicht so überraschend, tatsächlich besteht ja eine erhebliche Unsicherheit, ob und wann mit weiteren Übernahmeangeboten, einem Delistigangebot oder Strukturmaßnahmen zu rechnen ist, nachdem betont wurde, dass vorerst kein Beherrschungsvertrag geschlossen werden soll.

      "Die Bieterin könnte ferner den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder anderer Unternehmensverträge gemäß den §§ 291 ff. AktG mit der Biotest AG als beherrschtem Unternehmen veranlassen, allerdings beabsichtigt die Bieterin nicht, darauf hinzuwirken, in den drei Jahren nach Vollzug dieses Angebots einen solchen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG abzuschließen (siehe Ziffer 9.4 dieser Angebotsunterlage)."

      Während der regulären Annahmefrist bewegte sich der Kurs der Vorzugsaktien meist bei 38 oder 39 Euro oberhalb der Abfindung, erst während der Nachfrist notierte die Vorzugsaktie bei 37 Euro und zeitweise auch darunter. Über die Hintergründe kann man nur spekulieren.

      Da ja seit Jahren Abfindungsphantasie bestand, wegen der nicht umgesetzten Ankündigung eines Beherrschungsvertrags beim vorhergehenden Übernahmeangebot von Tiancheng, liegen sicher viele Vorzugsaktien bei auf solche Situationen spezialisierten Fonds und Investmentbanken. Ob diese nun teilweise durch Annahme des Angebots verkauft haben oder sogar noch Aktien zugekauft haben, weiß man nicht. Normale Aktienfonds haben meist eher eine Tendenz, Übernahmeangebote anzunehmen, so dass angesichts eines über dem Angebotspreis liegenden Börsenkurses auch eine Umverteilung von Aktien zu spezialisierten Fonds und Hedgefonds stattgefunden haben kann.

      Aber wieso sollen sich die Profis nicht dem gleichen Dilemma befinden, wie die Streubesitzaktionäre auch?
      Das 15% unter dem Angebot für Stammaktien liegende Angebot für die Vorzugsaktien, wurde preislich sicher mehrheitlich nicht als angemessen und fair eingestuft. Mangels konkreter Aussicht auf ein baldiges besseres Barangebot, beispielsweise anlässlich eines Delistings, hat man dann aber doch in den sauren Apfel gebissen und die Abfindung angenommen oder börslich verkauft.
      Biotest | 36,70 €

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      Avatar
      schrieb am 27.01.22 18:21:42
      Beitrag Nr. 8.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.663.795 von bandolin am 27.01.22 17:46:10Ab Seite 31 unter Punkt 11.1 und 11.2 sind die Genehmigungsverfahren einschließlich der erwarteten Dauer beschrieben.
      Meist darf die Prüfung bis zu 8 oder 9 Monaten dauern, für die Türkei auch 12 Monate und länger.
      Bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage Ende Oktober rechnete man laut Angebotsunterlage mit einer Freigabe innerhalb von 6 Monaten, also Ende April.
      "Die Bieterin geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, die erforderlichen Freigaben innerhalb der nächsten sechs Monate zu erhalten. Eine verbindliche Vorhersage ist insoweit aber nicht möglich."


      In Punkt 12.1 hatte Grifols selbst die Erteilung der Genehmigungen bis 17. Dezember 2022 zur Bedingung gemacht, nur daher die Angabe in der Bekanntmachung 2022, nicht weil man mit so langwierigen Genehmigungsverfahren rechnet.
      "Wenn die Angebotsbedingungen, auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hat, entweder bis spätestens zum 17. Dezember 2022 nicht eingetreten oder vor diesem Zeitpunkt endgültig ausgefallen sind, erlischt das Angebot. "

      Bis zur Genehmigung können die zum Verkauf eingereichten Biotest Stamm- und Vorzugsaktien unter den abweichenden WKNs A3E5ES bzw A3E5ET gehandelt werden. (Börsenplätze Frankfurt und Xetra) Allerdings gab es bisher nur in Frankfurt ganz vereinzelte Umsätze und Aufträge sollte man aufgrund der Kursspreads nur streng limitiert erteilen.
      "Die Zum Verkauf Eingereichten Biotest-Aktien können entsprechend den näheren Bestimmungen in Ziffer 13.8 dieser Angebotsunterlage unter der ISIN DE000A3E5ES0 bzw. der ISIN DE000A3E5ET8 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden."
      Biotest | 36,70 €
      Avatar
      schrieb am 27.01.22 17:46:10
      Beitrag Nr. 8.062 ()
      @ all: Bedeutet die Bekanntmachung in Verbindung mit den noch nicht eingetretenen Bedingungen, dass die Bezahlung sich bis Ende Dezember 2022 erstrecken kann und der Aktionär, der angedient hat, bis dahin auch keinen Zugriff auf seine Aktien hat?
      Danke vorab für Antworten!
      Biotest | 36,70 €
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      Avatar
      schrieb am 27.01.22 15:01:08
      Beitrag Nr. 8.061 ()
      Die Ergebnisse er weiteren Annahmefrist sind da. Das Ergebnis überrascht mich schon etwas, ich hätte nicht gedacht das so viele Vz. angedient werden.


      GRIFOLS, S.A.
      Barcelona
      Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
      DIESE BEKANNTMACHUNG UND ANDERE, MIT DEM ÜBERNAHMEANGEBOT IM ZUSAMMENHANG STEHENDE UNTERLAGEN SIND NICHT DAZU BESTIMMT UND DÜRFEN, UNBESCHADET DER NACH DEUTSCHEM RECHT VORGESCHRIEBENEN VERÖFFENTLICHUNGEN IM INTERNET, NICHT IN LÄNDER VERSANDT ODER DORT VERBREITET, VERTEILT ODER VERÖFFENTLICHT WERDEN, IN DENEN DIES RECHTSWIDRIG WÄRE.

      Die GRIFOLS, S.A., Barcelona, Spanien, (die "Bieterin") hat am 26. Oktober 2021 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft, Dreieich, (die "Biotest AG") zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227201) (die "Stammaktien") und sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Nennbetrag der Biotest AG (ISIN DE0005227235) (die "Vorzugsaktien", und zusammen mit den Stammaktien die "Biotest-Aktien") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (die "Weitere Annahmefrist").

      1.
      Bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist am 21. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag") ist das Übernahmeangebot der Bieterin für insgesamt 1.250.298 Stammaktien und für insgesamt 8.340.577 Vorzugsaktien angenommen worden. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 6,3192 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 3,1596 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 42,1545 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 21,0773 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      2.
      Darüber hinaus hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines mit der Tiancheng International Investment Limited mit Sitz in Hong Kong geschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Aktienkaufvertrags über 17.783.776 Stammaktien und 214.581 Vorzugsaktien unmittelbar ein Instrument bezogen auf 17.783.776 Stammaktien gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Dies entspricht einem Anteil von rund 89,8818 % der Stimmrechte sowie von rund 44,9409 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      3.
      Zum Meldestichtag hielten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Biotest-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus Biotest-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zudem hielten zum Meldestichtag darüber hinaus weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Biotest AG, die gemäß § 38 oder § 39 WpHG mitzuteilen wären.

      4.
      Die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag bereits angenommen worden ist (siehe oben 1.), zuzüglich der auf den Erwerb von Stammaktien bezogenen Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, die von der Bieterin zum Meldestichtag unmittelbar gehalten werden (siehe oben 2.), beläuft sich folglich auf 19.034.074 Stammaktien und auf 8.340.577 Vorzugsaktien. Für die Stammaktien entspricht das einem Anteil von rund 96,2010 % aller ausgegebenen Stammaktien und daraus folgender Stimmrechte sowie von rund 48,1005 % des Grundkapitals der Biotest AG. Für die Vorzugsaktien entspricht das einem Anteil von rund 42,1545 % aller ausgegebenen Vorzugsaktien sowie von rund 21,0773 % des Grundkapitals der Biotest AG.

      Andienungsrecht gemäß § 39c WpÜG

      Wie in der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG vom 7. Januar 2022 mitgeteilt, können Aktionäre der Biotest AG, die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot für Stammaktien durch Ausübung des Andienungsrechts gemäß § 39c WpÜG in Verbindung mit § 39a WpÜG noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, mithin bis zum 21. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York), nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.

      Vollzug des Übernahmeangebots

      Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme mit den Biotest-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen noch unter den Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 12.1 lit. (b) der Angebotsunterlage (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Deutschland oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben), lit. (c) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in Spanien oder, im Falle einer Verweisung, von der Europäischen Kommission freigegeben) sowie lit. (d) (die Gesamttransaktion wird von den Wettbewerbsbehörden in der Türkei freigegeben), die bis spätestens zum 17. Dezember 2022 kumulativ erfüllt sein müssen.

      Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden Aktionäre der Biotest AG können sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren (siehe Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage), die Voraussetzung für den Eintritt der Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage sind, bis zum siebten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin nach Ziffer 12.4 der Angebotsunterlage bekanntgibt, dass die Angebotsbedingungen nach Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage eingetreten sind, d.h. spätestens bis zum 29. Dezember 2022, verzögern bzw. ganz entfallen.

      Barcelona, den 26. Januar 2022

      GRIFOLS, S.A.

      Board of Directors
      Biotest | 36,70 €
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      Avatar
      schrieb am 23.01.22 21:36:22
      Beitrag Nr. 8.060 ()
      Ich bin auch ganz zufrieden mit meinem Tip von damals. :)

      Stamm und Vorzugsaktien waren ja recht liquide seit Ankündigung des Übernahmeangebots, tendenziell war es meines Erachtens eher ratsam, in die billigeren Vorzugsaktien zu investieren, mit denen man allerdings jetzt tatsächlich etwas dumm dasteht, indem ja kurzfristig nur ein Delistingangebot den Kurs untermauern würde, ansonsten tatsächlich ein Rücksetzer denkbar erscheint.

      Im Fall eines Delistings der Vorzüge wäre derzeit der 6 Monatsdurchschnitt über dem aktuellen Kurs.

      Aber ich frage mich natürlich schon, ob der Kurs der Vorzüge auch ohne Übernahmeangebot gerechtfertigt ist, nachdem der Grifolskurs seit Mai 25% nachgegeben hat, Biotest durch das Übernahmeangebot aber 25% zugelegt hat.

      Ich denke da aber nicht lange nach und verlasse mich darauf, dass Grifols nur glücklich ist, wenn sie auch die Vorzugsaktien bekommen.

      Das ist doch für so einen Milliardenkonzern kein Problem, ein weiteres Angebot anlässlich eines Delistings zu unterbreiten. Die nötigen Bankgarantien für den Erwerb aller Vorzüge brauchte man ja für das derzeitige Angebot sowieso schon.
      Biotest | 37,00 €
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 14:30:54
      Beitrag Nr. 8.059 ()
      Hast Du sowohl Stamm als auch Vorzugsaktien?
      Ich habe/hatte nur die Stämme und habe vollständig angedient. War ja ein Tipp von Dir damals. Hat sich sehr gelohnt.
      Ich würde jetzt auf einen Kursrücksetzer nach Auslaufen des Angebots setzen und dann in die Vorzüge investieren.
      Biotest | 36,60 €
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