Oceanica - Zeit für den Sqeeze Out? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.05.10 18:32:37 von
neuester Beitrag 01.12.14 17:46:34 von
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Günstiger könnte die Gelegenheit für den Großaktionär eigentlich nicht sein. Das Geschäftsmodell ist momentan wenig gefragt:
Info von der Homepage:
"Die Oceanica AG hält eine Reihe von Beteiligungen in der internationalen Containerschifffahrt.
Sie ist als Stille Gesellschafterin und Kommanditistin an insgesamt 18 Kommanditgesellschaften beteiligt, die ihrerseits Eigentümer von in der Regel einem Containerschiff sind. Der jeweilige Anteil am Gesamtkapital dieser sogenannten Einschiffsgesellschaften beträgt zwischen 0,79 % und 9,52 %. Damit nimmt die Gesellschaft an den Chancen und Risiken der internationalen Containerschifffahrt teil.
Die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2002 erworbenen Beteiligungen stellen etwa die Hälfte der Aktiva der Oceanica dar. Die übrigen Mittel werden verzinslich angelegt."
Die E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG besitzt per 31. Dezember 2009 98,73 % der Aktien!
Jahresabschluss 2009:
http://www.oceanica.de/download/Jahresabschluss_2009.pdf
Zwischenmitteilung Q1 2010:
http://www.oceanica.de/download/2010_Oceanica_Zwischenberich…
Info von der Homepage:
"Die Oceanica AG hält eine Reihe von Beteiligungen in der internationalen Containerschifffahrt.
Sie ist als Stille Gesellschafterin und Kommanditistin an insgesamt 18 Kommanditgesellschaften beteiligt, die ihrerseits Eigentümer von in der Regel einem Containerschiff sind. Der jeweilige Anteil am Gesamtkapital dieser sogenannten Einschiffsgesellschaften beträgt zwischen 0,79 % und 9,52 %. Damit nimmt die Gesellschaft an den Chancen und Risiken der internationalen Containerschifffahrt teil.
Die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2002 erworbenen Beteiligungen stellen etwa die Hälfte der Aktiva der Oceanica dar. Die übrigen Mittel werden verzinslich angelegt."
Die E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG besitzt per 31. Dezember 2009 98,73 % der Aktien!
Jahresabschluss 2009:
http://www.oceanica.de/download/Jahresabschluss_2009.pdf
Zwischenmitteilung Q1 2010:
http://www.oceanica.de/download/2010_Oceanica_Zwischenberich…
Zur Kapitalbeschaffung wurde die Oceanica AG nicht genutzt, aber wieso sollte sie nicht in Zukunft noch dafür gebraucht werden? Wenn der Hauptaktionär ein paar Schiffsbeteiligungen kaufen möchte, kann er das im Sekundärmarkt bei seinen eigenen Kunden. Schiffsbeteiligungen kriegt man ja derzeit nachgeworfen.
Idealkonstellation wäre statt einem Squeeze-out die Sacheinbringung weiterer Beteiligungen. Dann könnte im kommenden Schifffahrtsboom, irgendwann kommt wieder einer, eine spannende Börsenstory daraus werden. Die interessante Branche ist ja auf dem Kurszettel mehr als unterrepresentiert. Die Einbringung des eigenen Geschäfts, Platzierung von geschlossenen Fonds, wäre hingegen nicht so spannend. Mit MPC, HCI, Lloyd Fonds, feedback gibt es da genug (Probleme).
Idealkonstellation wäre statt einem Squeeze-out die Sacheinbringung weiterer Beteiligungen. Dann könnte im kommenden Schifffahrtsboom, irgendwann kommt wieder einer, eine spannende Börsenstory daraus werden. Die interessante Branche ist ja auf dem Kurszettel mehr als unterrepresentiert. Die Einbringung des eigenen Geschäfts, Platzierung von geschlossenen Fonds, wäre hingegen nicht so spannend. Mit MPC, HCI, Lloyd Fonds, feedback gibt es da genug (Probleme).
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.634 von honigbaer am 22.05.10 22:50:46...in den letzten Jahren wurde eher Kapital aus dem Unternehmen abgeschöpt (siehe entsprechende Sonderdividenden in den letzten Jahren). Oceanica hatte mal 33 Beteiligungen an Schiffen, zum 31.12.2009 waren es nur noch 15.....
Geld ist noch genug in der Kasse.
Und da ja im Platzierungsgeschäft des Hauptaktionärs ab 2009 Ebbe war, gab es auch keinen Grund, bei Oceanica stille Beteiligungen oder Kommanditanteile zu erwerben. Weder wurde in besonderem Ausmaß Kapital abgezogen, noch wurden die Beteiligungen gezielt abgebaut, die sind eben auch einfach ausgelaufen. Kein Wunder dümpelt Oceanica nur so vor sich hin.
Und da ja im Platzierungsgeschäft des Hauptaktionärs ab 2009 Ebbe war, gab es auch keinen Grund, bei Oceanica stille Beteiligungen oder Kommanditanteile zu erwerben. Weder wurde in besonderem Ausmaß Kapital abgezogen, noch wurden die Beteiligungen gezielt abgebaut, die sind eben auch einfach ausgelaufen. Kein Wunder dümpelt Oceanica nur so vor sich hin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.572.034 von honigbaer am 23.05.10 20:27:46...ach du meine Güte! Bei 4,15 Euro stehen über 4200 Aktien im Brief
Das ist doch schon die ganze Zeit, Briefkurs mit hoher Stückzahl.
Wegen des langweiligen Geschäftsmodells mit 50% Bankguthaben und wegen des geringen Streubesitzes führt die Oceanica-Aktie ein Schattendasein. Phantasie kommt da nur rein, falls der Hauptaktionär die AG für irgendwelche Aktivitäten nutzt.
Wegen des langweiligen Geschäftsmodells mit 50% Bankguthaben und wegen des geringen Streubesitzes führt die Oceanica-Aktie ein Schattendasein. Phantasie kommt da nur rein, falls der Hauptaktionär die AG für irgendwelche Aktivitäten nutzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.634.668 von honigbaer am 04.06.10 18:33:12aus dem elektr. Bundesanzeiger:
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 31. August 2010, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2009
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2009.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 1.734.506,26 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,21 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 1.669.500,00
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 65.006,26 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2009:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2009:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
6.
Wahl des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 31. August 2010 endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind deshalb neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
Hans Jakob Kruse, Kaufmann, früherer Vorstand der Hapag-Lloyd AG, Hamburg
Frank Bergert, Chief Financial Officer, E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg
Dr. Joachim Freiherr v. Falkenhausen, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Latham & Watkins LLP, Hamburg
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
Herr Hans Jakob Kruse ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
―
Vorsitzender Aufsichtsrat bei der Deutschen Zweitmarkt AG
―
Vorsitzender des Beirates der
MS „OLIVIA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. HAMBURG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
―
Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der
MS „ANDREAS RICKMERS“ Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. BERLIN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg
―
Mitglied des Beirates der
„LF-Flottenfonds V“, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 1 GmbH & Co. KG, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 2 GmbH & Co. KG, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 3 GmbH & Co. KG, Hamburg
MS „DORIAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg
MS „VULKAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. HONG KONG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. SHANGHAI“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Reederei MS „E.R. DENMARK“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Reederei MS „E.R. SWEDEN“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. NEW YORK“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Herr Frank Bergert und Herr Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen sind nicht Mitglied in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2010, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/Finanz- und Wertpapierabwicklung
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2010, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 1.590.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2010, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2010
Der Vorstand
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 31. August 2010, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2009
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2009.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 1.734.506,26 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,21 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 1.669.500,00
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 65.006,26 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2009:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2009:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
6.
Wahl des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 31. August 2010 endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind deshalb neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren
Hans Jakob Kruse, Kaufmann, früherer Vorstand der Hapag-Lloyd AG, Hamburg
Frank Bergert, Chief Financial Officer, E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg
Dr. Joachim Freiherr v. Falkenhausen, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Latham & Watkins LLP, Hamburg
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
Herr Hans Jakob Kruse ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
―
Vorsitzender Aufsichtsrat bei der Deutschen Zweitmarkt AG
―
Vorsitzender des Beirates der
MS „OLIVIA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. HAMBURG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
―
Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der
MS „ANDREAS RICKMERS“ Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. BERLIN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg
―
Mitglied des Beirates der
„LF-Flottenfonds V“, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 1 GmbH & Co. KG, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 2 GmbH & Co. KG, Hamburg
Maritime Invest Beteiligung 3 GmbH & Co. KG, Hamburg
MS „DORIAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg
MS „VULKAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. HONG KONG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. SHANGHAI“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Reederei MS „E.R. DENMARK“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Reederei MS „E.R. SWEDEN“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
MS „E.R. NEW YORK“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Herr Frank Bergert und Herr Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen sind nicht Mitglied in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2010, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/Finanz- und Wertpapierabwicklung
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2010, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 1.590.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2010, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2010
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.861.881 von Muckelius am 22.07.10 15:53:08heute mittag gingen in Müchen 220 Aktien zum Kurs von 2,80 Euro über den Tisch...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.899.389 von Muckelius am 29.07.10 19:52:26Bericht zum Halbjahr ist online:
http://www.oceanica.de/download/Halbjahresfinanzbericht_2010…
http://www.oceanica.de/download/Halbjahresfinanzbericht_2010…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.959.742 von Muckelius am 10.08.10 16:38:12Das NEBENWERTE-JOURNAL EXTRA berichtet über Oceanica. Überschrift: Selbst eine Liquidation ist nicht auszuschließen
Im Nebenwerteexpress habe ich nur gelesen verkaufen, lieber verkaufen, besser verkaufen oder so ähnlich. Also scheinbar wird jede Aktie gebraucht, wofür auch immer. Liquidation, da kriegt man als Minderheitsaktionär natürlich gleich eine Riesenangst, dabei wurde das ja offenbar gar nicht angekündigt, sondern nur nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.138.123 von honigbaer am 12.09.10 17:41:59kurze Zwischenmitteilung zum Q3 ist online verfügbar:
http://www.oceanica.de/download/2010-Oceanica-Zwischenberich…
http://www.oceanica.de/download/2010-Oceanica-Zwischenberich…
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.513.022 von Muckelius am 12.11.10 16:37:25heute Umsatz bei 2.30 Euro. Stücke im Geld zu 2 Euro. Wo soll das noch hinführen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.188.052 von Muckelius am 11.03.11 18:51:52Oje: Gestern wurden in Hamburg 1000 Stück zum Kurs von 1,50 Euro gehandelt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.233.224 von Muckelius am 18.03.11 17:43:15der Jahresabschluss für 2010 ist online. Dividendenvorschlag 0,30 Euro pro Aktie.
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss_…
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.758 von Muckelius am 27.04.11 19:21:47Zwischenmitteilung zum Q1 2011 ist ebenfalls schon online:
http://www.oceanica.de/download/2011-Oceanica-Zwischenberich…
http://www.oceanica.de/download/2011-Oceanica-Zwischenberich…
Ist okay finde ich
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.469.874 von herrmannkrages am 08.05.11 09:04:00aus dem elektr. Bundesanzeiger:
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 31. August 2011, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2010
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2010.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von € 2.431.083,75 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 2.385.000,00
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 46.083,75 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2010:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2010:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2011, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS – FWA / Corporate Actions
Am Markt 14 – 16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2011, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2011, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2011, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2011
Der Vorstand
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 31. August 2011, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2010
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2010.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von € 2.431.083,75 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 2.385.000,00
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 46.083,75 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2010:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2010:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2011, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS – FWA / Corporate Actions
Am Markt 14 – 16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2011, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2011, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2011, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2011
Der Vorstand
98,73% der 7.950.000 Aktien hat der Hauptaktionär, für den Streubesitz bleiben so gerade mal 100.000 Aktien. Die 30 Cent Dividende sind etwa 2,35 Mio für den Hauptaktionär, das ist zehn mal so viel wie der Kurswert der Aktien, die sich derzeit im Streubesitz befinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.825.499 von honigbaer am 21.07.11 18:03:04aus Gründen der Vollständigkeit anbei Link zum Halbjahresbericht:
http://www.oceanica.de/download/Oceanica_Halbjahresfinanzber…
http://www.oceanica.de/download/Oceanica_Halbjahresfinanzber…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.268.106 von Muckelius am 27.10.11 18:05:56die Aktie sendet mal ein Lebenszeichen. Kurs heute mit fast 10% im Plus auf 2,40 Euro
...die Angaben des vorherigen Posting bezogen sich auf Handelsplatz Frankfurt. An den anderen Handelsplätzen ging es hoch bis auf 2,614 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.791.202 von Muckelius am 22.02.12 19:37:09Kurs nun bei über 3 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.802.986 von Muckelius am 24.02.12 15:56:53Geldkurs bei ca. 3,20 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.835.005 von Muckelius am 01.03.12 17:35:26Kurs nun bei fast 4 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.866.286 von Muckelius am 07.03.12 18:14:29Jahresabschluss 2011 ist online:
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
Aus dem Jahresüberschuss 2011 soll eine Dividende von € 0,21 je
Aktie ausgeschüttet werden.
Aktie ausgeschüttet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.105.789 von honigbaer am 30.04.12 20:48:41Mitteilung zum Q1 ist online:
http://www.oceanica.de/download/2012-Oceanica-Zwischenberich…
http://www.oceanica.de/download/2012-Oceanica-Zwischenberich…
Oceanica AG: Forderungsausfall
Oceanica AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.06.2012 17:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Forderungsausfall
Zwei Schifffahrtsgesellschaften, gegen die die Oceanica
Darlehensforderungen hat, verkaufen derzeit ihre Schiffe. Wie die
Gesellschaften uns heute mitgeteilt haben, wird der Verkaufserlös nicht zur
vollständigen Rückführung der Darlehen über gesamt EUR 1,5 Mio. ausreichen.
Der Anteil pro Aktie am erwarteten Ausfall beträgt EUR 0,11 Euro. Trotz
teilweiser Abschreibung der Darlehensforderungen in 2012 wird weiterhin ein
handelsrechtlicher Überschuss der OCEANICA AG für 2012 erwartet.
Hamburg, den 14. Juni 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
14.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Oceanica AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.06.2012 17:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Forderungsausfall
Zwei Schifffahrtsgesellschaften, gegen die die Oceanica
Darlehensforderungen hat, verkaufen derzeit ihre Schiffe. Wie die
Gesellschaften uns heute mitgeteilt haben, wird der Verkaufserlös nicht zur
vollständigen Rückführung der Darlehen über gesamt EUR 1,5 Mio. ausreichen.
Der Anteil pro Aktie am erwarteten Ausfall beträgt EUR 0,11 Euro. Trotz
teilweiser Abschreibung der Darlehensforderungen in 2012 wird weiterhin ein
handelsrechtlicher Überschuss der OCEANICA AG für 2012 erwartet.
Hamburg, den 14. Juni 2012
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Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.284.514 von Muckelius am 14.06.12 17:20:57Oceanica AG / Schlagwort(e): Personalie
09.07.2012 13:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Hans Jakob Kruse, hat heute aus
gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratmandat mit sofortiger Wirkung
niedergelegt.
Hamburg, den 9. Juli 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
09.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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09.07.2012 13:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Hans Jakob Kruse, hat heute aus
gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratmandat mit sofortiger Wirkung
niedergelegt.
Hamburg, den 9. Juli 2012
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
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Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
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ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.446.376 von Muckelius am 01.08.12 17:17:20
Oceanica AG: Dividendenbekanntmachung
Oceanica AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
31.08.2012 13:06
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Dividendenbekanntmachung
OCEANICA AG, Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. August 2012
hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von
EUR 1.715.492,62 eine Dividende von EUR 0,21 je Stückaktie, d.h. bei einer
Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien insgesamt EUR
1.669.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden
Bilanzgewinn von EUR 45.992,62 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Dividende wird ab dem 3. September 2012 unter Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, auf die bei den einzelnen Depotbanken
geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt nach den Vorschriften des
Einkommen-steuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag, wenn die Aktionäre ihrer Depotbank eine
'Nichtveranlagungs-bescheinigung' des für sie zuständigen Finanzamtes
eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die
ihrer Depotbank einen 'Freistellungs-auftrag' erteilt haben, soweit das in
diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge
aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Hamburg, im August 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
31.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
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Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Oceanica AG: Dividendenbekanntmachung
Oceanica AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
31.08.2012 13:06
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dividendenbekanntmachung
OCEANICA AG, Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. August 2012
hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von
EUR 1.715.492,62 eine Dividende von EUR 0,21 je Stückaktie, d.h. bei einer
Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien insgesamt EUR
1.669.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden
Bilanzgewinn von EUR 45.992,62 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Dividende wird ab dem 3. September 2012 unter Abzug von 25 %
Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, auf die bei den einzelnen Depotbanken
geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.
Die Besteuerung der Dividende erfolgt nach den Vorschriften des
Einkommen-steuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag, wenn die Aktionäre ihrer Depotbank eine
'Nichtveranlagungs-bescheinigung' des für sie zuständigen Finanzamtes
eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die
ihrer Depotbank einen 'Freistellungs-auftrag' erteilt haben, soweit das in
diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge
aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Hamburg, im August 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
31.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Hallo kann man diese aktien heute noch für die dividende zu bekommen kaufen ist es eine gute aktie
Ja, aber "heute" ist ja heute schon gestern, also am Montag nicht mehr.
Normalerweise kauft man als Dividendenjäger auch nicht am Tag der HV, sondern 2 Wochen oder länger vorher.
Der Aktienkurs liegt derzeit in der Nähe des Eigenkapitals, die Schiffsbeteiligungen (hier teils stille Beteiligung des Initiators) sind natürlich risikobehaftet, aber die Ausfälle hielten sich bei Oceanica bisher in Grenzen. Da der Hauptaktionär aber vermutlich den Ausschluss der Minderheitsaktionäre oder eine Neuausrichtung anstreben wird, könnte sich die Kursentwicklung jederzeit von Dividende und Gewinnsituation abkoppeln.
Normalerweise kauft man als Dividendenjäger auch nicht am Tag der HV, sondern 2 Wochen oder länger vorher.
Der Aktienkurs liegt derzeit in der Nähe des Eigenkapitals, die Schiffsbeteiligungen (hier teils stille Beteiligung des Initiators) sind natürlich risikobehaftet, aber die Ausfälle hielten sich bei Oceanica bisher in Grenzen. Da der Hauptaktionär aber vermutlich den Ausschluss der Minderheitsaktionäre oder eine Neuausrichtung anstreben wird, könnte sich die Kursentwicklung jederzeit von Dividende und Gewinnsituation abkoppeln.
Do, 27.09.1216:03
DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)
Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft
Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges
27.09.2012 16:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Auflösung der Gesellschaft
Der Vorstand der OCEANICA AG hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat und
den Aktionären die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen, da die Prüfung
verschiedener Geschäftsmodelle zur Belebung der Geschäftsaktivitäten im
gegenwärtigen Marktumfeld zu keinem positiven Ergebnis geführt hat. Die
außerordentliche Hauptversammlung wird noch in diesem Jahr stattfinden.
Hamburg, den 27. September 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
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Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)
Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft
Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges
27.09.2012 16:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Auflösung der Gesellschaft
Der Vorstand der OCEANICA AG hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat und
den Aktionären die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen, da die Prüfung
verschiedener Geschäftsmodelle zur Belebung der Geschäftsaktivitäten im
gegenwärtigen Marktumfeld zu keinem positiven Ergebnis geführt hat. Die
außerordentliche Hauptversammlung wird noch in diesem Jahr stattfinden.
Hamburg, den 27. September 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX
Mehr als 1,20 € /Aktie kommen da "nach Kosten" nie als Liquidationserlös bei raus.
aus dem Bundesanzeiger:
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 18. Dezember 2012, um 11.00 Uhr im Renaissance Hamburg Hotel, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Beschluss über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft
Die Gesellschaft soll mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst und abgewickelt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst.
2.
Wahl des Prüfers für die Abwicklungseröffnungsbilanz
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Abschlussprüfer der Eröffnungsbilanz der Abwicklung auf den 1. Januar 2013 wird die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestellt.
3.
Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Hans Jakob Kruse hat mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat am 22. August 2012 Herrn Albert Schumacher zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Schumacher ist Mitglied in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 27. November 2012, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 11. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS – FWA/Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 17. Dezember. 2012, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 17. November 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 18. September 2012, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 03. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im November 2012
Der Vorstand
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 18. Dezember 2012, um 11.00 Uhr im Renaissance Hamburg Hotel, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Beschluss über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft
Die Gesellschaft soll mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst und abgewickelt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst.
2.
Wahl des Prüfers für die Abwicklungseröffnungsbilanz
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Zum Abschlussprüfer der Eröffnungsbilanz der Abwicklung auf den 1. Januar 2013 wird die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestellt.
3.
Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Hans Jakob Kruse hat mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat am 22. August 2012 Herrn Albert Schumacher zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Schumacher ist Mitglied in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 27. November 2012, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 11. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS – FWA/Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 17. Dezember. 2012, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 17. November 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 18. September 2012, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 03. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im November 2012
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.797.267 von Muckelius am 07.11.12 16:12:27Mitteilung zum Q3 ist online:
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300912.pdf
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300912.pdf
Nachricht vom 07.12.2012 | 10:19
Oceanica AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
Oceanica AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
07.12.2012 10:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
am 18. Dezember 2012
Durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. November
2012 hat der Aufsichtsrat der OCEANICA AG eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen.
Der Vorstand hat heute beschlossen, diese für den 18. Dezember 2012, 11:00
Uhr vorgesehene außerordentliche Hauptversammlung abzusagen.
Grund ist, das der Vorstand ein ihm kürzlich vorgelegtes
Schifffahrtskonzept zunächst daraufhin überprüfen wird, ob dies eine
sinnvolle Investition für die OCEANICA AG sein könnte.
Hamburg, den 7. Dezember 2012
Oceanica AG
Der Aufsichtsrat
07.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
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Oceanica AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
Oceanica AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
07.12.2012 10:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
am 18. Dezember 2012
Durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. November
2012 hat der Aufsichtsrat der OCEANICA AG eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen.
Der Vorstand hat heute beschlossen, diese für den 18. Dezember 2012, 11:00
Uhr vorgesehene außerordentliche Hauptversammlung abzusagen.
Grund ist, das der Vorstand ein ihm kürzlich vorgelegtes
Schifffahrtskonzept zunächst daraufhin überprüfen wird, ob dies eine
sinnvolle Investition für die OCEANICA AG sein könnte.
Hamburg, den 7. Dezember 2012
Oceanica AG
Der Aufsichtsrat
07.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
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Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
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ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.902.482 von Muckelius am 07.12.12 13:25:31anbei Link zum Jahresabschluss 2012
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.542.223 von Muckelius am 30.04.13 17:13:25Oceanica AG: Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2013
Oceanica AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
08.05.2013 10:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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OCEANICA AG, Hamburg
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG
für den Zeitraum 1. Jan. 2013 bis 31. März 2013
Geschäftsentwicklung
Die Engagements der OCEANICA AG erstrecken sich weitgehend auf die
internationale Containerschifffahrt.
Es gibt keine neuen Erkenntnisse darüber, dass sich die im Lagebericht des
Jahresabschlusses per 31.12.2012 abgegebenen Prognosen und sonstigen
Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 wesentlich verändert haben.
Im ersten Quartal 2013 wurde, wie im Jahresabschluss erwähnt, eine
gekündigte stille Beteiligung über TEUR 895 zurückgeführt. Für zwei weitere
Stille Beteiligungen wurden Darlehen über insgesamt TEUR 1.785 gewährt.
In der für den 18. Dezember 2012 einberufenen außerordentlichen
Hauptversammlung sollte die Liquidation der Gesellschaft beschlossen
werden. Die Hauptversammlung wurde abgesagt, da zunächst geprüft werden
sollte, ob ein neues Schifffahrtskonzept eine sinnvolle Investition für die
OCEANICA AG sein kann. Dieses Schiffahrtskonzept sieht die Übernahme von
notleidenden Schiffen in Zusammenarbeit mit Banken vor. Die Überprüfung des
Konzepts dauert noch an und wird auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die für die Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den im
HGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der OCEANICA AG dargestellten
Methoden.
Der Überschuss für das 1. Quartal 2013 betrug TEUR 8 und ergab sich im
Wesentlichen aus Zinsen auf Stille Beteiligungen und Darlehen abzüglich
abgegrenzter laufender Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Steuern vom
Einkommen und Ertrag.
Das Bankguthaben erhöhte sich im Wesentlichen durch Rückzahlung einer
stillen Beteiligung
um TEUR 848 auf TEUR 10.229.
Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, erhöhten sich um die Zinsen der Stillen Beteiligungen für das 1.
Quartal 2013 auf TEUR 934.
Es ergeben sich keine Ereignisse nach dem 31. März 2013, über die zu
berichten wäre.
Hamburg, 2.Mai 2013
Der Vorstand
08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Internet: www.oceanica.de
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Oceanica AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
08.05.2013 10:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
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OCEANICA AG, Hamburg
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG
für den Zeitraum 1. Jan. 2013 bis 31. März 2013
Geschäftsentwicklung
Die Engagements der OCEANICA AG erstrecken sich weitgehend auf die
internationale Containerschifffahrt.
Es gibt keine neuen Erkenntnisse darüber, dass sich die im Lagebericht des
Jahresabschlusses per 31.12.2012 abgegebenen Prognosen und sonstigen
Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2013 wesentlich verändert haben.
Im ersten Quartal 2013 wurde, wie im Jahresabschluss erwähnt, eine
gekündigte stille Beteiligung über TEUR 895 zurückgeführt. Für zwei weitere
Stille Beteiligungen wurden Darlehen über insgesamt TEUR 1.785 gewährt.
In der für den 18. Dezember 2012 einberufenen außerordentlichen
Hauptversammlung sollte die Liquidation der Gesellschaft beschlossen
werden. Die Hauptversammlung wurde abgesagt, da zunächst geprüft werden
sollte, ob ein neues Schifffahrtskonzept eine sinnvolle Investition für die
OCEANICA AG sein kann. Dieses Schiffahrtskonzept sieht die Übernahme von
notleidenden Schiffen in Zusammenarbeit mit Banken vor. Die Überprüfung des
Konzepts dauert noch an und wird auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die für die Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den im
HGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der OCEANICA AG dargestellten
Methoden.
Der Überschuss für das 1. Quartal 2013 betrug TEUR 8 und ergab sich im
Wesentlichen aus Zinsen auf Stille Beteiligungen und Darlehen abzüglich
abgegrenzter laufender Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Steuern vom
Einkommen und Ertrag.
Das Bankguthaben erhöhte sich im Wesentlichen durch Rückzahlung einer
stillen Beteiligung
um TEUR 848 auf TEUR 10.229.
Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, erhöhten sich um die Zinsen der Stillen Beteiligungen für das 1.
Quartal 2013 auf TEUR 934.
Es ergeben sich keine Ereignisse nach dem 31. März 2013, über die zu
berichten wäre.
Hamburg, 2.Mai 2013
Der Vorstand
08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Deutschland
Internet: www.oceanica.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.592.675 von Muckelius am 08.05.13 16:11:31aus dem Bundesanzeiger:
OCEANICA AG
Hamburg
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ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. August 2013, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2012
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.290.239,63 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,16 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 1.272.000,–
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 18.239,63 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2012:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2012:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender (bis zum 4. Juli 2012),
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg
(ab dem 27. August 2012 Vorsitzender)
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Albert Schumacher (ab 22. August 2012)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6.
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, hat Herr Hans Jakob Kruse sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Herr Albert Schumacher wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 22. August 2012 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und soll nun der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hamburg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Schumacher ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Abgesehen davon, dass Herr Albert Schumacher bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der OCEANICA AG ist und bis zum 30. Juni 2012 Geschäftsführer der Verwaltung E.R. Capital Holding GmbH war, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Albert Schumacher einerseits und der OCEANICA AG bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen, den Organen der OCEANICA AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der OCEANICA AG beteiligten Aktionär andererseits.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 6. August 2013, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 20. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS - FWA / Corporate Actions
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 26. August 2013, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 27. Juli 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 12. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2013
Der Vorstand
OCEANICA AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
ISIN: DE 000 690170 5
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. August 2013, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1.
Vorlage des Jahresabschlusses 2012
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
2.
Gewinnverwendungsbeschluss
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.290.239,63 wie folgt zu verwenden:
a)
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,16 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
€ 1.272.000,–
b)
Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 18.239,63 in die anderen Gewinnrücklagen.
3.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2012:
Anke Hennings, Hamburg,
Felix von Buchwaldt, Hamburg.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2012:
Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender (bis zum 4. Juli 2012),
Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg
(ab dem 27. August 2012 Vorsitzender)
Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,
Albert Schumacher (ab 22. August 2012)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
6.
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, hat Herr Hans Jakob Kruse sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Herr Albert Schumacher wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 22. August 2012 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und soll nun der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hamburg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Schumacher ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Abgesehen davon, dass Herr Albert Schumacher bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der OCEANICA AG ist und bis zum 30. Juni 2012 Geschäftsführer der Verwaltung E.R. Capital Holding GmbH war, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Albert Schumacher einerseits und der OCEANICA AG bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen, den Organen der OCEANICA AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der OCEANICA AG beteiligten Aktionär andererseits.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
III.
Teilnahmebedingungen
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 6. August 2013, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.
Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 20. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.
Anmeldestelle:
OCEANICA AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
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28195 Bremen
Fax-Nr.: +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.
Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 26. August 2013, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.
Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
IV.
Rechte der Aktionäre
1.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 27. Juli 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 12. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.
OCEANICA AG
Jörg Joester-von Samson
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
4.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
V.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.
Hamburg, im Juli 2013
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.028.755 von Muckelius am 11.07.13 19:23:24kurzer Zwischenbericht zum 30.09.13 ist verfügbar:
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300913.pdf
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300913.pdf
...nun doch wieder Auflösung...
DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)
zurück
Do, 05.12.13 17:41
Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft
Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges
05.12.2013 17:40
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des
Vorstandes diskutiert, ob die Gesellschaft abgewickelt werden soll.
Geplant ist, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen,
die Auflösung zu beschließen.
Hamburg, den 5. Dezember 2013
Der Vorstand
OCEANICA AG
05.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oceanica AG
Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040-3008-0
Fax: 040-3008-2000
E-Mail: info@oceanica.de
Internet: www.oceanica.de
ISIN: DE0006901705
WKN: 690170
Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)
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Do, 05.12.13 17:41
Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft
Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges
05.12.2013 17:40
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des
Vorstandes diskutiert, ob die Gesellschaft abgewickelt werden soll.
Geplant ist, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen,
die Auflösung zu beschließen.
Hamburg, den 5. Dezember 2013
Der Vorstand
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Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
Davon war ja schon früher die Rede, und zwischendurch hatte man doch noch einmal eine Nutzung des Börsenmantels angedacht. Mich wundert es, dass es keine Ideen für eine Schifffahrts-AG gibt. Probleme hat die Branche genug und das Börsenkapital sollte eigentlich willkommen sein. Aber scheinbar stehen alle mit dem Rücken zur Wand und eine Offensive zur Kapitaleinwerbung traut sich niemand zu.
Oceanica AG: Jahresabschluss 2013 - Dividende
Oceanica AG / Schlagwort(e): Dividende/Jahresergebnis
04.03.2014 14:33
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
In der heutigen AR Sitzung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat einen
Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt, in dem der Vorstand vorschlägt, den
Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 796.097,47 sowie einen Anteil von
EUR 4.609.902,53 aus anderen Gewinnrücklagen in den Bilanzgewinn
einzustellen und diesen Betrag in Höhe von EUR 5.406.000,00 entsprechend
einer Dividende von EUR 0,68 je Aktie auszuschütten. Der Aufsichtsrat hat
dem Vorschlag zugestimmt.
Hamburg, 4. März 2014
Der Vorstand
OCEANICA AG
04.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Hohe Bleichen 12
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Fax: 040-3008-2000
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Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Oceanica AG / Schlagwort(e): Dividende/Jahresergebnis
04.03.2014 14:33
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die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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In der heutigen AR Sitzung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat einen
Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt, in dem der Vorstand vorschlägt, den
Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 796.097,47 sowie einen Anteil von
EUR 4.609.902,53 aus anderen Gewinnrücklagen in den Bilanzgewinn
einzustellen und diesen Betrag in Höhe von EUR 5.406.000,00 entsprechend
einer Dividende von EUR 0,68 je Aktie auszuschütten. Der Aufsichtsrat hat
dem Vorschlag zugestimmt.
Hamburg, 4. März 2014
Der Vorstand
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Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.562.019 von Muckelius am 04.03.14 15:47:54erstaunliche Umsätze zu einem erstaunlichen Kursniveau heute...3,50 Euro, 2,95 Euro, 2,75 Euro.
Mehr als 2 Euro dürfte die Aktie (vor Ausschüttung) eigentlich nicht wert sein, wenn man mal in die Bilanz schaut....,oder????
Mehr als 2 Euro dürfte die Aktie (vor Ausschüttung) eigentlich nicht wert sein, wenn man mal in die Bilanz schaut....,oder????
Du vergisst, dass ein sauberer Mantel auch noch ein paar Euro wert sein kann.
Weiß jemand wann oceanica die Dividende zahlt also wann die HV ist?
Und wie hoch die Dividende ist?
Vielen Dank an euch
Und wie hoch die Dividende ist?
Vielen Dank an euch
man hat es eilig...
Geschäftsbericht für 2013 und Einladung zur Hauptversammlung wurden veröffentlicht
Geschäftsbericht für 2013 und Einladung zur Hauptversammlung wurden veröffentlicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.768.139 von Muckelius am 04.04.14 16:31:36Gestern wurden doch glatt wieder 500 Aktien gehandelt - zum Kurs von 2,52 Euro.
Umsatz bei 2,66 Euro in der Aktie. Ich rate zur Studie der Bilanz 2013, um zu beziffern, was die Aktie vor Dividendenauschüttung und Liquidationsbeschluss auf der Haupversammlung wirklich wert ist...
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.794.699 von Muckelius am 09.04.14 17:46:27Mitteilung zum Q1 2014 ist schon online:
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht310314.pdf
http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht310314.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.794.699 von Muckelius am 09.04.14 17:46:27...hab ich gelesen bin aber nicht schlau genug einzuschaetzen wie hoch der Liquidationserloes + Div. sein koennte
Hä? Die Liquidationseröffnungsbilanz ist doch auf der Homepage verfügbar. Eigenkapital etwa 1,10 je Aktie, vorhanden vor allem als Bankguthaben von etwa 1,05 je Aktie. Nennenswerte Phantasie aus Beteiligungs- oder Zinsgewinnen dürfte deshalb nicht mehr bestehen.
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