Energy Transition Minerals - Seltene Erden - Australischer Explorer
eröffnet am 13.11.22 11:27:04 von
neuester Beitrag 27.05.24 06:46:20 von
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Energy Transition Minerals Ltd (ASX: ETM) Update zu den laufenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Kvanefjeld-Seltenen-Erden-Projekt
Energy Transition Minerals Ltd (ETM) hat über seine Tochtergesellschaft Greenland Minerals A/S (GMAS) rechtliche Schritte vor dem Gericht von Grönland und dem Bezirksgericht von Kopenhagen gegen die Regierung von Grönland (Naalakkersuisut), das grönländische Parlament (Inatsisartut), verschiedene grönländische Ministerien und Behörden sowie die Regierung von Dänemark (vertreten durch das Ministerium für Klima, Energie und Versorgung) eingeleitet. Diese Verfahren sollen die Rechte von GMAS in Bezug auf das Kvanefjeld-Seltenen-Erden-Projekt in Grönland sichern und schützen.
Hintergrund und Kontext
Paralleles Schiedsverfahren: Diese Gerichtsverfahren werden parallel zu einem laufenden Schiedsverfahren verfolgt, um sicherzustellen, dass GMAS seine Ansprüche weiterverfolgen kann, selbst wenn das Schiedsgericht entscheidet, dass es keine Zuständigkeit für einige oder alle Ansprüche von GMAS hat.
Berufung gegen Lizenzablehnungen: Die Verfahren beinhalten auch die Berufung gegen die Entscheidungen der grönländischen Regierung, die Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz abzulehnen, und fügen ihrer Rechtsstrategie eine weitere Ebene hinzu.
Ansprüche und geforderte Entlastung
GMAS sucht in mehreren Ansprüchen, entweder gemeinsam und gesamtschuldnerisch oder alternativ einzeln, Entlastung von den Beklagten:
Rechte auf eine Abbaulizenz:
Primärer Anspruch: GMAS beansprucht das Recht auf Erteilung einer Abbaulizenz gemäß der Explorationslizenz Nr. 2010/02 für ein Gebiet in Kuannersuit im Südwesten Grönlands für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink, Flussspat und Uran.
Alternativer Anspruch: GMAS argumentiert alternativ für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink und Flussspat, wobei Uran und andere radioaktive Mineralien als Rückstände zur Entsorgung behandelt werden sollen.
Weiterer Alternativanspruch: GMAS fordert die Wiederaufnahme der Bearbeitung seiner Anträge auf eine Abbaulizenz und die Erteilung einer neuen Entscheidung über die Anträge entsprechend den gerichtlichen Feststellungen zu den Rechten von GMAS.
Gültigkeit des Uran-Gesetzes:
GMAS stellt die Gültigkeit des Gesetzes Nr. 20 von 2021 in Frage, das die vorläufige Erkundung, Exploration und Ausbeutung von Uran verbietet, und argumentiert, dass es in Bezug auf GMAS und/oder seine Explorationslizenz ungültig ist.
Alternativ argumentiert GMAS, dass Gesetz Nr. 20 nicht für GMAS oder seine Explorationslizenz gelten sollte.
Ungültigkeit von Regierungsentscheidungen:
GMAS bestreitet die Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023, die Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz abgelehnt haben.
GMAS fordert Anordnungen, dass die grönländische Regierung eine Abbaulizenz für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink, Flussspat und Uran erteilt oder die Anträge auf eine Abbaulizenz zur erneuten Prüfung an die grönländische Regierung zurückverweist.
Haftung für finanzielle Verluste:
Die Beklagten sollen die Haftung für die finanziellen Verluste von GMAS anerkennen, die verursacht wurden durch:
a) das Versäumnis der grönländischen Regierung, bis spätestens 1. Dezember 2021 (einen Tag vor Inkrafttreten des Uran-Gesetzes) eine Abbaulizenz zu erteilen;
b) die Verabschiedung des Uran-Gesetzes ohne objektive Grundlage und/oder gezielt gegen den Antrag von GMAS auf eine Abbaulizenz;
c) die Ablehnung der Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz durch die Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023;
d) die Verzögerung des Beginns der Bergbauaktivitäten von GMAS, wie in seinen Anträgen auf Erteilung einer Abbaulizenz beschrieben;
e) den vollständigen oder teilweisen Verlust des Wertes des Bergbauprojekts (einschließlich entgangener Gewinne) durch Enteignung der Rechte von GMAS nach dem Mineralressourcengesetz und/oder seiner Explorationslizenz.
Ziel der Verfahren
GMAS versucht in diesen Verfahren, die:
Existenz und den Umfang seiner Rechte auf eine Abbaulizenz für das Projekt festzustellen (Anspruch 1);
Ungültigkeit/Ungültigkeit des Uran-Gesetzes in Bezug auf GMAS und das Projekt zu bestimmen (Anspruch 2);
Annullierung der Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023 zur Ablehnung der Anträge auf eine Abbaulizenz und die gerichtliche Korrektur derselben oder alternativ die Rückverweisung der Anträge auf eine Abbaulizenz zur erneuten Prüfung an die grönländische Regierung (Anspruch 3);
Haftung der Behörden für die von GMAS erlittenen finanziellen Verluste festzustellen (Anspruch 4).
Engagement für verantwortungsvolle Entwicklung und rechtliche Ansprüche
Das Unternehmen ist bestrebt, zur Wirtschaft Grönlands beizutragen, indem es das Kvanefjeld-Projekt verantwortungsvoll entwickelt. Unser Projekt verspricht erhebliche Vorteile, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Entwicklung lokaler Infrastrukturen und des langfristigen Wirtschaftswachstums.
Angesichts der Bedenken der Regierung von Grönland bezüglich der zusätzlichen rechtlichen Schritte möchte das Unternehmen seine Position klären und sein Engagement für die Menschen und die Regierung von Grönland bekräftigen. Wir respektieren den Gesetzgebungsprozess Grönlands und glauben, dass konstruktives Engagement der beste Weg nach vorn ist. Wir bleiben verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den grönländischen Behörden eine Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die rechtlichen Ansprüche respektiert.
Nächste Schritte
Im Rahmen der Klageschriften hat GMAS eine Aussetzung der Gerichtsverfahren beantragt. Der Zweck dieser Aussetzung besteht darin, Kosten und Verfahrensineffizienzen zu minimieren, indem vermieden wird, dass GMAS in den dänischen und grönländischen Gerichten parallel zum Schiedsverfahren Ansprüche verfolgt.
Zusätzlich zu dem Antrag auf Aussetzung hat GMAS beantragt, dass sowohl die Fälle vor dem Gericht von Grönland als auch vor dem Stadtgericht von Kopenhagen an das dänische Obergericht oder alternativ an das Obergericht von Grönland in erster Instanz verwiesen werden.
Der Zweck dieser Verweisung besteht wiederum darin, die Zeit und die Kosten der Verfahren zu reduzieren.
GMAS erwartet, dass die vorläufigen Aspekte der Aussetzung der Verfahren und die Verweisung des Falles innerhalb eines Zeitraums von 6-12 Monaten gelöst werden.
Quelle: https://investorhub.etransmin.com/announcements/6353652
Energy Transition Minerals Ltd (ETM) hat über seine Tochtergesellschaft Greenland Minerals A/S (GMAS) rechtliche Schritte vor dem Gericht von Grönland und dem Bezirksgericht von Kopenhagen gegen die Regierung von Grönland (Naalakkersuisut), das grönländische Parlament (Inatsisartut), verschiedene grönländische Ministerien und Behörden sowie die Regierung von Dänemark (vertreten durch das Ministerium für Klima, Energie und Versorgung) eingeleitet. Diese Verfahren sollen die Rechte von GMAS in Bezug auf das Kvanefjeld-Seltenen-Erden-Projekt in Grönland sichern und schützen.
Hintergrund und Kontext
Paralleles Schiedsverfahren: Diese Gerichtsverfahren werden parallel zu einem laufenden Schiedsverfahren verfolgt, um sicherzustellen, dass GMAS seine Ansprüche weiterverfolgen kann, selbst wenn das Schiedsgericht entscheidet, dass es keine Zuständigkeit für einige oder alle Ansprüche von GMAS hat.
Berufung gegen Lizenzablehnungen: Die Verfahren beinhalten auch die Berufung gegen die Entscheidungen der grönländischen Regierung, die Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz abzulehnen, und fügen ihrer Rechtsstrategie eine weitere Ebene hinzu.
Ansprüche und geforderte Entlastung
GMAS sucht in mehreren Ansprüchen, entweder gemeinsam und gesamtschuldnerisch oder alternativ einzeln, Entlastung von den Beklagten:
Rechte auf eine Abbaulizenz:
Primärer Anspruch: GMAS beansprucht das Recht auf Erteilung einer Abbaulizenz gemäß der Explorationslizenz Nr. 2010/02 für ein Gebiet in Kuannersuit im Südwesten Grönlands für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink, Flussspat und Uran.
Alternativer Anspruch: GMAS argumentiert alternativ für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink und Flussspat, wobei Uran und andere radioaktive Mineralien als Rückstände zur Entsorgung behandelt werden sollen.
Weiterer Alternativanspruch: GMAS fordert die Wiederaufnahme der Bearbeitung seiner Anträge auf eine Abbaulizenz und die Erteilung einer neuen Entscheidung über die Anträge entsprechend den gerichtlichen Feststellungen zu den Rechten von GMAS.
Gültigkeit des Uran-Gesetzes:
GMAS stellt die Gültigkeit des Gesetzes Nr. 20 von 2021 in Frage, das die vorläufige Erkundung, Exploration und Ausbeutung von Uran verbietet, und argumentiert, dass es in Bezug auf GMAS und/oder seine Explorationslizenz ungültig ist.
Alternativ argumentiert GMAS, dass Gesetz Nr. 20 nicht für GMAS oder seine Explorationslizenz gelten sollte.
Ungültigkeit von Regierungsentscheidungen:
GMAS bestreitet die Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023, die Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz abgelehnt haben.
GMAS fordert Anordnungen, dass die grönländische Regierung eine Abbaulizenz für die Ausbeutung von Seltenen Erden, Zink, Flussspat und Uran erteilt oder die Anträge auf eine Abbaulizenz zur erneuten Prüfung an die grönländische Regierung zurückverweist.
Haftung für finanzielle Verluste:
Die Beklagten sollen die Haftung für die finanziellen Verluste von GMAS anerkennen, die verursacht wurden durch:
a) das Versäumnis der grönländischen Regierung, bis spätestens 1. Dezember 2021 (einen Tag vor Inkrafttreten des Uran-Gesetzes) eine Abbaulizenz zu erteilen;
b) die Verabschiedung des Uran-Gesetzes ohne objektive Grundlage und/oder gezielt gegen den Antrag von GMAS auf eine Abbaulizenz;
c) die Ablehnung der Anträge von GMAS auf Erteilung einer Abbaulizenz durch die Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023;
d) die Verzögerung des Beginns der Bergbauaktivitäten von GMAS, wie in seinen Anträgen auf Erteilung einer Abbaulizenz beschrieben;
e) den vollständigen oder teilweisen Verlust des Wertes des Bergbauprojekts (einschließlich entgangener Gewinne) durch Enteignung der Rechte von GMAS nach dem Mineralressourcengesetz und/oder seiner Explorationslizenz.
Ziel der Verfahren
GMAS versucht in diesen Verfahren, die:
Existenz und den Umfang seiner Rechte auf eine Abbaulizenz für das Projekt festzustellen (Anspruch 1);
Ungültigkeit/Ungültigkeit des Uran-Gesetzes in Bezug auf GMAS und das Projekt zu bestimmen (Anspruch 2);
Annullierung der Entscheidungen der grönländischen Regierung vom 1. Juni 2023 und 8. September 2023 zur Ablehnung der Anträge auf eine Abbaulizenz und die gerichtliche Korrektur derselben oder alternativ die Rückverweisung der Anträge auf eine Abbaulizenz zur erneuten Prüfung an die grönländische Regierung (Anspruch 3);
Haftung der Behörden für die von GMAS erlittenen finanziellen Verluste festzustellen (Anspruch 4).
Engagement für verantwortungsvolle Entwicklung und rechtliche Ansprüche
Das Unternehmen ist bestrebt, zur Wirtschaft Grönlands beizutragen, indem es das Kvanefjeld-Projekt verantwortungsvoll entwickelt. Unser Projekt verspricht erhebliche Vorteile, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Entwicklung lokaler Infrastrukturen und des langfristigen Wirtschaftswachstums.
Angesichts der Bedenken der Regierung von Grönland bezüglich der zusätzlichen rechtlichen Schritte möchte das Unternehmen seine Position klären und sein Engagement für die Menschen und die Regierung von Grönland bekräftigen. Wir respektieren den Gesetzgebungsprozess Grönlands und glauben, dass konstruktives Engagement der beste Weg nach vorn ist. Wir bleiben verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den grönländischen Behörden eine Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die rechtlichen Ansprüche respektiert.
Nächste Schritte
Im Rahmen der Klageschriften hat GMAS eine Aussetzung der Gerichtsverfahren beantragt. Der Zweck dieser Aussetzung besteht darin, Kosten und Verfahrensineffizienzen zu minimieren, indem vermieden wird, dass GMAS in den dänischen und grönländischen Gerichten parallel zum Schiedsverfahren Ansprüche verfolgt.
Zusätzlich zu dem Antrag auf Aussetzung hat GMAS beantragt, dass sowohl die Fälle vor dem Gericht von Grönland als auch vor dem Stadtgericht von Kopenhagen an das dänische Obergericht oder alternativ an das Obergericht von Grönland in erster Instanz verwiesen werden.
Der Zweck dieser Verweisung besteht wiederum darin, die Zeit und die Kosten der Verfahren zu reduzieren.
GMAS erwartet, dass die vorläufigen Aspekte der Aussetzung der Verfahren und die Verweisung des Falles innerhalb eines Zeitraums von 6-12 Monaten gelöst werden.
Quelle: https://investorhub.etransmin.com/announcements/6353652
Energy Transition Minerals Ltd (ASX: ETM) advises in accordance with ASX Listing Rule 3.10A, that
21,500,000 fully paid ordinary shares will be released from voluntary escrow on 9 May 2024.
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02802198.pdf
21,500,000 fully paid ordinary shares will be released from voluntary escrow on 9 May 2024.
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02802198.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.700.215 von Poms am 29.04.24 10:30:31Danke!
30 April 2024
ASX: ETM
QUARTERLY ACTIVITIES REPORT
FOR THE PERIOD ENDED 31 MARCH 2024
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02801243.pdf
Mining exploration entity or oil and gas exploration entity
quarterly cash flow report
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02801261.pdf
30 April 2024
ASX: ETM
QUARTERLY ACTIVITIES REPORT
FOR THE PERIOD ENDED 31 MARCH 2024
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02801243.pdf
Mining exploration entity or oil and gas exploration entity
quarterly cash flow report
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02801261.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.699.354 von Depotmanager04 am 29.04.24 08:24:46
https://www.innovationnewsnetwork.com/etms-lithium-explorati…
Erklärung
Hier findet man eine Erklärung dazu.https://www.innovationnewsnetwork.com/etms-lithium-explorati…
Habe ich da etwas versäumt?
ENERGY TRANSITION METALS EXPANDS EXPLORATION FOOTPRINT IN JAMES
BAY, QUEBEC AFTER IDENTIFYING NEW TARGETS
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02800290.pdf
ENERGY TRANSITION METALS EXPANDS EXPLORATION FOOTPRINT IN JAMES
BAY, QUEBEC AFTER IDENTIFYING NEW TARGETS
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02800290.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.638.291 von Poms am 17.04.24 22:20:21Ich denke einmal, daß es Stammaktien des Unternehmens sind und diese dem Markt zugeführt werden. Also keine Neuausgabe.
https://www.buzer.de/215_AktG.htm
https://www.buzer.de/215_AktG.htm
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.631.985 von Depotmanager04 am 17.04.24 07:27:41Das bedeutet was genau? Ich steh auf dem berühmten Schlauch….
Energy Transition Minerals Ltd (ASX: ETM) weist gemäß ASX Listing Rule 3.10A darauf hin, dass
1.315.790 voll eingezahlte Stammaktien werden am 23. April 2024 aus dem freiwilligen Treuhandkonto freigegeben.
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02796057.pdf
1.315.790 voll eingezahlte Stammaktien werden am 23. April 2024 aus dem freiwilligen Treuhandkonto freigegeben.
https://wcsecure.weblink.com.au/pdf/ETM/02796057.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.571.882 von tothemoonslowly am 05.04.24 14:12:51Gelesen habe ich dazu noch nichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.568.999 von Realmadrid07 am 05.04.24 07:56:01Spannend wird es auf jeden Fall. Ich sehe auch wieder Chancen, warum ich erneut eingestiegen bin. Danke für deinen detaillierten Beitrag.
Energy Transition Minerals - Seltene Erden - Australischer Explorer