Private Assets AG (Seite 49)
eröffnet am 23.12.19 14:26:32 von
neuester Beitrag 31.05.24 18:50:28 von
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Die Kapitalerhöhung ist vollständig platziert.
329.344 Aktien zu 1,50
Überbezugswünsche werden nur teilweise berücksichtigt:
https://www.pressetext.com/news/20201030026
Die Einbuchung der Aktien ist laut Bezugsangebot nicht vor der 47. Kalenderwoche zu erwarten, diese endet am 22. November.
329.344 Aktien zu 1,50
Überbezugswünsche werden nur teilweise berücksichtigt:
https://www.pressetext.com/news/20201030026
Die Einbuchung der Aktien ist laut Bezugsangebot nicht vor der 47. Kalenderwoche zu erwarten, diese endet am 22. November.
Das werden m.E. Aktien, die wertlos ausgebucht werden - hierfür gibt es Regelungen...
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steuer-herold/2…
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/steuer-herold/2…
Das verstehe ich auch noch nicht, wie die Verlustverrechnung funktionieren soll.
Im Internet wird immer auf den Fall Kapitalherabsetzung auf Null mit Bezugsrechtsausschluss hingewiesen, aber das ist ja hier nicht der Fall, da die Aktionäre ja bezugsberechtigt sind.
Im Internet wird immer auf den Fall Kapitalherabsetzung auf Null mit Bezugsrechtsausschluss hingewiesen, aber das ist ja hier nicht der Fall, da die Aktionäre ja bezugsberechtigt sind.
Sehe ich auch so. Ich werde bzw. habe schon gezeichnet.
Aber mir ist unklar, wie ich den Totalverlust aus den alten Aktien steuerlich geltend gemacht kriege. Handel gibt es ja wohl keinen mehr.... und die neuen Aktien aus der KE werden ja wohl den Einstandskurs 1,5 haben. Jemand eine Idee dazu?
Aber mir ist unklar, wie ich den Totalverlust aus den alten Aktien steuerlich geltend gemacht kriege. Handel gibt es ja wohl keinen mehr.... und die neuen Aktien aus der KE werden ja wohl den Einstandskurs 1,5 haben. Jemand eine Idee dazu?
Im Vertrauen auf das frühere Spartamanagement sollte man zeichnen, die werden bestimmt interessante Wertpapiere und Beteiligungen kaufen und erfolgreich wirtschaften. Ob das noch Bestand hat, was auf der Homepage steht, dass man auch Börsengänge begleiten will, bin ich mir nicht sicher.
"Bei der Beratung unterstützt die Private Assets AG kleine und mittelgroße Unternehmen. Kernpunkte sind hier die Gründungsberatung, sowie die Beratung zu Fragen der Finanzierung bis hin zur Begleitung von Börsengängen."
Da ja erstmal nur gut 500.000 Euro eingesammelt werden (2.850.000 / 8 x 1,50) muss man aber mit weiteren Kapitalmaßnahmen rechnen, das wäre zumindest meine Vermutung.
"Bei der Beratung unterstützt die Private Assets AG kleine und mittelgroße Unternehmen. Kernpunkte sind hier die Gründungsberatung, sowie die Beratung zu Fragen der Finanzierung bis hin zur Begleitung von Börsengängen."
Da ja erstmal nur gut 500.000 Euro eingesammelt werden (2.850.000 / 8 x 1,50) muss man aber mit weiteren Kapitalmaßnahmen rechnen, das wäre zumindest meine Vermutung.
Wer nimmt an der aktuellen Kapitalmassnahme teil und warum?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.381.736 von Kielfeder am 14.10.20 12:34:588,2 Mio Verlustvortrag waren es doch, aber man muss da vorsichtig sein.
Wenn 25% der Anteile den Besitzer wechseln, gehen die Verlustvorträge nicht mehr verloren, aber dazu, wie es beim Übertrag von 50% aussieht, sind noch Verfahren anhängig.
Aber ich meine, dass doch gar kein Kontrollwechsel stattfindet, Stimmrechtsmitteilungen, die ab 25% Anteilsbesitz veröffentlicht werden müssten, gab es nicht. Oder habe ich etwas übersehen?
Bei der Kapitalerhöhung sind nur bisherige Aktionäre bezugsberechtigt, ob Aktien für die Privatplatzierung übrig bleiben, ist noch abzuwarten. Also wechseln da vorerst auch keine anteile den Besitzer, aber ob es da irgendwelche Spezialregeln für Kapitalherabsetzungen auf null gibt, weiß ich nicht.
Allerdings will man ja wohl als Beteiligungsgesellschaft weitermachen, dann sind Gewinne aus Veräußerungen von Beteiligungen doch sowieso von der Körperschaftsteuer weitgehend (zu 95%) befreit, so dass kaum eine Verwendungsmöglichkeit für Verlustvorträge besteht.
Wenn 25% der Anteile den Besitzer wechseln, gehen die Verlustvorträge nicht mehr verloren, aber dazu, wie es beim Übertrag von 50% aussieht, sind noch Verfahren anhängig.
Aber ich meine, dass doch gar kein Kontrollwechsel stattfindet, Stimmrechtsmitteilungen, die ab 25% Anteilsbesitz veröffentlicht werden müssten, gab es nicht. Oder habe ich etwas übersehen?
Bei der Kapitalerhöhung sind nur bisherige Aktionäre bezugsberechtigt, ob Aktien für die Privatplatzierung übrig bleiben, ist noch abzuwarten. Also wechseln da vorerst auch keine anteile den Besitzer, aber ob es da irgendwelche Spezialregeln für Kapitalherabsetzungen auf null gibt, weiß ich nicht.
Allerdings will man ja wohl als Beteiligungsgesellschaft weitermachen, dann sind Gewinne aus Veräußerungen von Beteiligungen doch sowieso von der Körperschaftsteuer weitgehend (zu 95%) befreit, so dass kaum eine Verwendungsmöglichkeit für Verlustvorträge besteht.
Guter Hinweis!!
Ist der Verlustvortrag nach aktuellem Recht überhaupt noch nutzbar, da sich doch die Aktionärsstruktur komplett ändert? Ich habe da größere Zweifel...
Verlustvorträge gut und schön, um diese zu nutzen müssen aber erst einmal Gewinne her. Woher nimmst du denn den Glauben das das gelingt? Vorher hat es ja auch nicht geklappt
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