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    Der Name KUKA steht weltweit für Automationslösungen und intelligente Roboter

    eröffnet am 12.01.09 21:38:10 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:21:58 von
    Beiträge: 1.488
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      Avatar
      schrieb am 27.05.24 15:21:58
      Beitrag Nr. 1.488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.846.071 von trade20 am 27.05.24 15:10:20
      Zitat von trade20: Auf die Frage bei der Hauptversammlung 2022 nach dem Wert je Aktie bei einem lediglich veränderten Beta-Faktor von 0,7 anstelle der im Gutachten verwendeten 1,1 und ansonsten unveränderten Parametern wurde ein Wert je KUKA Aktie von 152 Euro genannt.


      Das kann ja sein. Aber nochmal: Unter Anwendung der in der Quelle vom Gericht geforderten Parameter......!!! Und da müsste es dann auf ein Beta von 0,95 hinauslaufen sowie eine Anhebung des Basiszins von 0,30 auf 0,70 %. Ergebnis sind dann ca. 90 Euro. Nach meiner bescheidenen Meinung. 😉
      Avatar
      schrieb am 27.05.24 15:10:20
      Beitrag Nr. 1.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.846.029 von sergiodq am 27.05.24 15:00:12Auf die Frage bei der Hauptversammlung 2022 nach dem Wert je Aktie bei einem lediglich veränderten Beta-Faktor von 0,7 anstelle der im Gutachten verwendeten 1,1 und ansonsten unveränderten Parametern wurde ein Wert je KUKA Aktie von 152 Euro genannt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.24 15:00:12
      Beitrag Nr. 1.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.845.321 von affenkopp am 27.05.24 13:05:25
      Zitat von affenkopp: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/05/spruchverfahren…
      Richterlicher Hinweis bzgl Betafaktor


      Nach meiner ersten Einschätzung würde die entsprechende Anwendung zu einer Erhöhung der Abfindung um etwa 11 % sorgen. Interessant hierbei ist, dass zum ersten Mal der abgeleitete Beta-Faktor infrage gestellt wird. Eine durchaus wegweisende Entwicklung. Was ich nicht ganz verstehe, warum der Basiszins nachträglich auf 0,7 % aufgestockt werden soll?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.05.24 13:05:25
      Beitrag Nr. 1.485 ()
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.23 11:05:26
      Beitrag Nr. 1.484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.750.838 von sergiodq am 28.04.23 10:25:35https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/10/spruchverfahren…

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      Avatar
      schrieb am 28.04.23 10:25:35
      Beitrag Nr. 1.483 ()
      Zahlen von Kuka 2022: Umsatz 3,9 Mrd, JÜ 101 Mio, AE 4,5 Mrd. Q1 2023 auch weiter ansteigend. Zum Vergleich die Planungen im SO-Gutachten für 2022: Umsatz 3,4 Mrd, JÜ 76,9 Mio. Planung Umsatz 2023 mit 3,76 Mrd beim aktuellen AE auch viel zu niedrig!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.01.23 13:31:47
      Beitrag Nr. 1.482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.122.675 von MaiLing89 am 19.01.23 13:06:29
      Zitat von MaiLing89: Da ich noch nichts gelesen habe: Geht das mit der Spruchstelle eigentlich automatisch oder muss das überhaupt jemand anregen damit das nochmal überprüft wird?


      Läuft alles schon. Es ist nichts zu tun. 😉
      Avatar
      schrieb am 19.01.23 13:06:29
      Beitrag Nr. 1.481 ()
      Da ich noch nichts gelesen habe: Geht das mit der Spruchstelle eigentlich automatisch oder muss das überhaupt jemand anregen damit das nochmal überprüft wird?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.22 14:30:40
      Beitrag Nr. 1.480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.758.495 von MaiLing89 am 15.11.22 16:18:58
      Verzinsung bei KUKA
      Es gibt bei Squeeze-out-Fällen in der Tat eine sachlich nicht nachvollziehbare Verzinsungslücke zwischen dem Tag der Hauptversammlung (auf den bei der Bewertung abgestellt wird) und dem Tag der Eintragung (die bei Anfechtungsklagen ggf. erst erhebliche Zeit später erfolgt).

      Bei KUKA sieht Ziff. I Abs. 2 des im Bundesanzeiger vom 7. November 2022 veröffentlichten Vergleichs zu den Anfechtungsklagen folgende Regelung vor:

      „Sollte das zuständige Gericht im Spruchverfahren eine Barabfindung bestimmen, die den Wert von EUR 80,77 übersteigt, wird Midea den Differenzbetrag zwischen EUR 80,77 und der vom Gericht bestimmten Barabfindung bereits ab dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 17. Mai 2022, und im Übrigen in Höhe der geschuldeten Verzinsung nach Maßgabe von § 327b Abs. 2 AktG verzinsen.“

      Allein deswegen sollten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre um eine Nachbesserung kämpfen.
      KUKA | 84,00 €
      Avatar
      schrieb am 15.11.22 16:18:58
      Beitrag Nr. 1.479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.758.480 von Bauglir am 15.11.22 16:16:42Okay danke. Dachte schon, dass das nicht sein kann. Sonst hätte der Betrag auch viel höher sein müssen.
      KUKA | 84,20 €
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