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     505  0 Kommentare 2024 übertrifft 2023: Bis April schon mehr illegale Einreisen als im Vorjahr

    Verfassung und Verfassungswirklichkeit sind natürlich auseinander zu halten. Es schadet aber auch nicht, sie einmal direkt nebeneinander zu stellen. Das Grundgesetz stellt seit 1993 klar, dass keiner in Deutschland Asyl beantragen kann, der die Grenze über einen sicheren Drittstaat erreicht. Das ermöglicht Asylanträge eigentlich nur noch in Häfen und Flughäfen. Die Dublin-Verordnungen der EU haben

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    Ein Beitrag von Matthias Nikolaidis.


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