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    Möglicher Krypto-Verstoß  6585  0 Kommentare Robinhood-Aktie trotzt SEC-Warnung und steigt

    Robinhood gab bekannt, dass der Kryptobereich am 4. Mai eine sogenannte Wells-Benachrichtigung von der US-Börsenaufsicht SEC erhalten hat. Die Aktien gaben erst nach und stiegen dann doch.

    Für Sie zusammengefasst
    • Robinhood erhielt Wells-Benachrichtigung von SEC am 4. Mai.
    • SEC prüft rechtliche Schritte, jedoch kein zwangsläufiger Rechtsverstoß.
    • Robinhood könnte zivilrechtliche Klage und Sanktionen drohen.

    Eine Wells-Benachrichtigung deutet darauf hin, dass die SEC möglicherweise rechtliche Schritte einleiten wird, allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig einen Rechtsverstoß. Robinhoods Chefjurist Dan Gallagher äußerte sich enttäuscht über diese Entwicklung: "Nach Jahren der Kooperation mit der SEC sind wir überrascht über die Entscheidung, uns eine Wells Notice zuzustellen." Gallagher betonte weiterhin die Überzeugung des Unternehmens, dass die gehandelten Krypto-Assets keine Wertpapiere seien.

    Robinhood Markets Registered (A)

    +12,23 %
    +20,88 %
    +16,89 %
    +43,50 %
    +138,46 %
    -42,30 %
    ISIN:US7707001027WKN:A3CVQC

    Bereits im Februar hatte Robinhood Vorladungen der SEC erhalten, die sich auf den Handel, die Verwahrung und die Operationen seiner Kryptoplattform bezogen. Die neueste SEC-Mitteilung weist laut Reuters darauf hin, dass die Handelsplattform möglicherweise gegen Wertpapiergesetze verstoßen hat.

    Die SEC erwäge nun, eine zivilrechtliche Klage gegen Robinhood einzureichen, die verschiedene rechtliche und finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könnte. Robinhood wird am kommenden Mittwoch seine Quartalsergebnisse veröffentlichen, was weitere Kursbewegungen mit sich bringen könnte.

    Autor: Nicolas Ebert, wallstreetONLINE Redaktion

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    Die Robinhood Markets Registered (A) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +1,72 % und einem Kurs von 16,96EUR auf Tradegate (06. Mai 2024, 16:18 Uhr) gehandelt.




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    Verfasst vonNicolas Ebert

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