MyHammer Holding AG ! (Seite 7)
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 29.05.24 15:17:40 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.670 von straßenköter am 15.04.24 19:31:11
Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass sie dchon genügend Stücke hatten?
Zitat von straßenköter: Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.
Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass sie dchon genügend Stücke hatten?
Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.577 von straßenköter am 15.04.24 19:15:09Du meinst, weil die Instapro sonst nicht auf die 90 % hätte kommen können?
In den Unterlagen zum Spruch Verfahren ist eine Aktienzahl der Minderheit Aktionäre von 1.097.610 Stück genannt
In den Unterlagen zum Spruch Verfahren ist eine Aktienzahl der Minderheit Aktionäre von 1.097.610 Stück genannt
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.484 von Frankenland am 15.04.24 19:02:03Das denke ich auch, sonst würden die ja ihr eigenes damals angefertigte Gutachten als absurd darstellen.
Die Verschmelzung wurde rückwirkend zum Ende des Geschäftsjahres 2021 vollzogen, liege ich da richtig?
Die Verschmelzung wurde rückwirkend zum Ende des Geschäftsjahres 2021 vollzogen, liege ich da richtig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.484 von Frankenland am 15.04.24 19:02:03
Ich würde zumindest davon ausgehen, dass die verbesserten Zahlen (wenn sie stimmen) das ungünstigere Zinsniveau für die Kapitalisierung der Erträge ausgleichen. Mehr nehme ich natürlich auch.
Es gibt übrigens noch eine zweite interessante Frage, die allerdings für die Ermittlung der Abfindung keine Rolle spielt. Ich gehe davon aus, dass die Scherzer AG im Vorfeld ihre Stücke verkauft hat, so dass überhaupt erst ein SO möglich wurde. Was wurde da wohl bezahlt? Mal sehen, ob dem kommenden Monatsbericht der Scherzer AG für den April etwas zu entnehmen sein wird.
Zitat von Frankenland: Wenn damals bei der Verschmelzung der Wert der Instapro II auf ca. 31€ berechnet wurde und die Geschäfte laut den letzten Zahlen gut laufen. Dürfte da nicht auf Basis des alten Gutachtens da nicht ein Wert deutlich über den 31€ herauskommen?
Ich würde zumindest davon ausgehen, dass die verbesserten Zahlen (wenn sie stimmen) das ungünstigere Zinsniveau für die Kapitalisierung der Erträge ausgleichen. Mehr nehme ich natürlich auch.
Es gibt übrigens noch eine zweite interessante Frage, die allerdings für die Ermittlung der Abfindung keine Rolle spielt. Ich gehe davon aus, dass die Scherzer AG im Vorfeld ihre Stücke verkauft hat, so dass überhaupt erst ein SO möglich wurde. Was wurde da wohl bezahlt? Mal sehen, ob dem kommenden Monatsbericht der Scherzer AG für den April etwas zu entnehmen sein wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.385 von straßenköter am 15.04.24 18:49:08Wenn damals bei der Verschmelzung der Wert der Instapro II auf ca. 31€ berechnet wurde und die Geschäfte laut den letzten Zahlen gut laufen. Dürfte da nicht auf Basis des alten Gutachtens da nicht ein Wert deutlich über den 31€ herauskommen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.379 von JoeW am 15.04.24 18:46:38
Das ist leider derzeit eher die Regel als due Ausnahme. Der Gipfel der Frechheit war kürzlich das Gutachten zum SO der Aareal Bank.
Zitat von JoeW: Hoffentlich wird es nicht wieder so ein Gefälligkeitsgutachten.
Das ist leider derzeit eher die Regel als due Ausnahme. Der Gipfel der Frechheit war kürzlich das Gutachten zum SO der Aareal Bank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.340 von straßenköter am 15.04.24 18:41:11Hoffentlich wird es nicht wieder so ein Gefälligkeitsgutachten.
Bei Delistingunternehmen kann man übrigens die Hoffnung haben, dass eine gutachterliche Wertermittlung schnell abgeschlossen ist, weil die Beauftragung des Gutachtens schon frühzeitig erfolgt sein kann. Bei Primion gab es sogar mal die Bekanntgabe der SO-Absicht mit gleichzeitiger Veröffentlichung der HV-Einladung samt Nennung der Abfindung. Hier gibt es zwar eine separate Ankündigung, so dass dies anders gelagert sein sollte, dafür kann man aber auf ein bestehendes Gutachten zurückgreifen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.621.938 von Hirse am 15.04.24 17:43:06Du bist heute mein User des Tages.....😁