MyHammer Holding AG ! (Seite 6)
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 29.05.24 15:17:40 von
neuester Beitrag 29.05.24 15:17:40 von
Beiträge: 21.231
ID: 1.158.012
ID: 1.158.012
Aufrufe heute: 7
Gesamt: 1.315.657
Gesamt: 1.315.657
Aktive User: 0
ISIN: DE000A11QWW6 · WKN: A11QWW
16,000
EUR
0,00 %
0,000 EUR
Letzter Kurs 06.09.22 Hamburg
Werte aus der Branche Internet
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
4,1900 | +25,45 | |
0,5500 | +16,53 | |
2,3400 | +14,71 | |
3,9000 | +10,17 | |
2,2720 | +8,14 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
2,4300 | -6,18 | |
90,00 | -7,22 | |
1,1700 | -10,34 | |
1,1800 | -20,81 | |
1,0200 | -34,19 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
spruchstellenblog rechtsanwalt arendts
Freitag, 19. April 2024Der Vorstand der Instapro II AG erhält Verlangen der Instapro I AG nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out
Pressemitteilung
Berlin, 10. April 2024 – Die Instapro I AG (“Instapro I”) hat dem Vorstand der Instapro II AG (“Instapro II”) das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Instapro II über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Instapro II als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Instapro I den übrigen Aktionären der Instapro II für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Instapro I zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die Instapro I hat bestätigt, dass sie unmittelbar eine Beteiligung von über 90 % am Grundkapital der Instapro II hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist. Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Instapro II und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Instapro I bzw. der Instapro II ab. Die Instapro I wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.
______________
Anmerkung der Redaktion:
Das Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG läuft beim LG Berlin unter dem Aktenzeichen 102 O 108/22.
Posted by RA Martin Arendts at 16:29 Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!In Twitter freigebenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen
Keine Kommentare:
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.714 von Flieger65 am 16.04.24 18:09:56Wenige Tage vor dem Delisting / Übernahmeangebot war der Preis kurzfristig über 27 Euro pro MyHammer-Aktie gestiegen. Die Instapro wollen uns weich kochen, da es keinen Handel und damit keine objektive Bewertung der Instapro-Aktie gibt.
Hier warte ich bis zum absoluten Ende >>> der Chart der Audi-AG spricht für sich.
https://www.wallstreet-online.de/aktien/audi-aktie
Hier warte ich bis zum absoluten Ende >>> der Chart der Audi-AG spricht für sich.
https://www.wallstreet-online.de/aktien/audi-aktie
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.138 von JoeW am 16.04.24 16:57:09Hallo,
ich habe damals das Delisting-Angebot zu 22,02 Euro/MH Aktie nicht angenommen,in der Erwartung das die MH Aktie bei einem Spruchverfahren wesentlich besser abschneidet.
Ist diese Hoffnung jetzt eine Illusion oder können wir hier Glück haben?
ich habe damals das Delisting-Angebot zu 22,02 Euro/MH Aktie nicht angenommen,in der Erwartung das die MH Aktie bei einem Spruchverfahren wesentlich besser abschneidet.
Ist diese Hoffnung jetzt eine Illusion oder können wir hier Glück haben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.628.058 von Flieger65 am 16.04.24 14:54:27Der Split 4:1 war am 13. Juni 2014 und damit Jahre vor dem Einstieg der Amis bei MyHammer. Hier war das Umtauschverhältnis 14 MyHammer zu 9 Instapro 2.
Die Instapro2 hat sich mit 31,50 Euro bewerten lassen. Das vor mehr als 2 Jahren angestrebte Spruchverfahren sieht eine Neubewertung der MyHammer-Aktie mit einem ca. 2 Euro höheren Wert pro Aktie vor. Wenn dieses Spruchverfahren ausgestanden ist, so besteht die Hoffnung, dass diese Differenz bar ausgezahlt wird.
Hier kann man noch einiges nachlesen:
https://www.vzfk.de/myhammer-holding-ag-widerspruch-hv-am-23…
Die Instapro2 hat sich mit 31,50 Euro bewerten lassen. Das vor mehr als 2 Jahren angestrebte Spruchverfahren sieht eine Neubewertung der MyHammer-Aktie mit einem ca. 2 Euro höheren Wert pro Aktie vor. Wenn dieses Spruchverfahren ausgestanden ist, so besteht die Hoffnung, dass diese Differenz bar ausgezahlt wird.
Hier kann man noch einiges nachlesen:
https://www.vzfk.de/myhammer-holding-ag-widerspruch-hv-am-23…
Anstehende Barabfindung
Hallo,das damalige MH Angebot lag damals vor der Verschmelzung bei 22 Euro/Aktie.
Können wir jetzt auf ein besseres Abfindungsangebot erwarten als vor dem Split 4:1 oder ist das eine Illusion?
Sehr interessant. Dann haben die myhammer Aktionäre bald zwei spruchverfahren gegen instapro I laufen. Denke nicht, dass wir hier die 31 Euro sehen werden. Die Peers sind doch deutlich im Kurs geschrumpft. Zinsen höher. rechne eher mit 20 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.379 von JoeW am 15.04.24 18:46:38Ich denke diese Hoffnung kann man getrost beerdigen. Zur Not hat der Hund die Gewinne gefressen. Nichts scheint mehr unmöglich.
Hajo
Hajo
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.997 von straßenköter am 15.04.24 20:19:53Gemäß Handelsregister Auszug hat die Instapro 11.625.466,00 Aktien, im Zuge der Verschmelzung wurden diese erhöht. Laut den Unterlagen zum Spruch Verfahren sind 1.097.610 Aktien im Streubesitz zum Zeitpunkt der Verschmelzung gewesen.
Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste zum Zeitpunkt der Verschmelzung die Instapro etwas über 90 % der Aktien gehabt haben. Meiner Meinung nach war Scherzer so im Bereich 60.000 Aktien. Das war zumindest die Stückzahl, die in Berlin auf den Hauptversammlungen vor Ort war.
Wenn man die Berichte von Scherzer durchliest und das Anlehnung Volumen durch den Aktienkurs von 20,22 € teilt kommen an kommt man auf etwas über 60.000 Aktien.
Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste zum Zeitpunkt der Verschmelzung die Instapro etwas über 90 % der Aktien gehabt haben. Meiner Meinung nach war Scherzer so im Bereich 60.000 Aktien. Das war zumindest die Stückzahl, die in Berlin auf den Hauptversammlungen vor Ort war.
Wenn man die Berichte von Scherzer durchliest und das Anlehnung Volumen durch den Aktienkurs von 20,22 € teilt kommen an kommt man auf etwas über 60.000 Aktien.
Mein Hirn ist löchrig. Nach der letzten HV hatte ich einen Bericht geschrieben und auch etwas zum Anteilsbesitz ausgeführt.
"Der Mehrheitsaktionär war mit 3.869.859 + 7.058.091 Stimmen angemeldet. Bei 11.625.466 Aktien entspricht dies 94% aller Aktien. Allein Herr Dr. Weimann vom VzfK hat knapp 5% der Aktien vertreten, darunter 40.000 Aktien der Scherzer AG."
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass Valora kürzlich ein Übernahmeangebot durchgeführt hat, dann liegt der Gedanke nah, dass das Angebot für die Mutter unterbreitet wurde und dabei auch die Marke von 95% gefallen sein könnte.
"Der Mehrheitsaktionär war mit 3.869.859 + 7.058.091 Stimmen angemeldet. Bei 11.625.466 Aktien entspricht dies 94% aller Aktien. Allein Herr Dr. Weimann vom VzfK hat knapp 5% der Aktien vertreten, darunter 40.000 Aktien der Scherzer AG."
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass Valora kürzlich ein Übernahmeangebot durchgeführt hat, dann liegt der Gedanke nah, dass das Angebot für die Mutter unterbreitet wurde und dabei auch die Marke von 95% gefallen sein könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.997 von straßenköter am 15.04.24 20:19:53
Denke auch hatten sie schon.
Zitat von straßenköter:Zitat von straßenköter: Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.
Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass sie dchon genügend Stücke hatten?
Denke auch hatten sie schon.