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    Besteuerung von Einnahmen aus Social Trading/wikifolios (Seite 3)

    eröffnet am 21.04.21 14:34:44 von
    neuester Beitrag 19.04.23 20:26:13 von
    Beiträge: 42
    ID: 1.346.711
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      schrieb am 24.02.23 19:13:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.350.825 von Analysto am 24.02.23 00:39:03Alles richtig, was Du schreibst. Aber warum dieser "jemand" nicht Du selbst sein kannst, erschließt sich mir immer noch nicht.

      Für mich persönlich ist der Prozess ansonsten klar - ich habe meinen Steuerbescheid für die Jahre 2019-2021 und da ist alles geklärt. Versteuert habe ich als "Sonstige Einkünfte", nach Zuflussprinzip, ohne MWSt.

      Danach musste ich mein Wikifolio leider stillegen, weil die Compliance-Abteilung meines neuen Arbeitgebers damit ein Problem hatte (Interessenkonflikt).

      Ich weiß allerdings auch, dass es Finanzämter gibt, die das ganze Produkt nicht verstehen und daraus z.B. Kapitalerträge machen wollen, was definitiv nicht korrekt ist. Es handelt sich um Lizenzeinnahmen und damit auch weder um einen Katalogberuf (Freiberufler) noch ein Gewerbe. Jedenfalls so lange man als Privatperson handelt und nicht im Mantel eines Unternehmens, das gibt es ja auch.

      Über das Gegenrechnen von Kosten bin ich mir unsicher. Das sollte sich aber mit einem Anruf beim Fi-Amt geklärt werden können. Verlustvortrag halte ich für problematischer. Falls damit jemand Erfahrung hat, wäre ich dankbar, wenn jemand seine Erfahrungen schildern könnte, die er/sie da mit dem Fi-Amt gemacht hat.
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      Avatar
      schrieb am 24.02.23 00:39:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.350.690 von cash_is_king am 23.02.23 23:30:49
      Zitat von cash_is_king: Wo hast Du das Thema "mit voran getrieben"?

      Das Thema taucht seit mehreren Jahren immer wieder in den Diskussionen auf. Danach gab und gibt es immer wieder
      "Schattendiskussionen", ohne das nach meiner Meinung jemand schlauer ist.
      Es ist doch eigentlich naheliegend, dass diejenigen die es betrifft, mal eine richtig fachmännische unterfütterte Meinung einholen,
      anstatt Jahr für Jahr nichtsbringende "Schattendiskussionen" zu führen.
      Die Steuertipps von WK beschäftigen sich traditionell seit "vielen hundert Jahren" mit Steuerthemen von Privatleuten.
      Kann das Thema nicht einfach mal von jemandem, den es betrifft "angestubst" werden?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.23 23:30:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.350.681 von Analysto am 23.02.23 23:22:02Wo hast Du das Thema "mit voran getrieben"? Und warum ist das ein Grund, nicht selbst an Wolters Kluwer zu schreiben?

      ... und wenn Du kein entsprechendes Einkommen hast, wozu soll Wolters Kluwer das dann aufnehmen? Da fallen mir nur zwei Erklärungsmöglichkeiten ein:
      a) Du rechnest damit, dass Du zukünftig damit Geld verdienst, dann ist es unerheblich, dass das bislang nicht der Fall war.
      oder
      b) Du möchtest, dass ein entsprechender Eintrag anderen Usern hilft. In dem Fall, gibt es ebenfalls keinen Hinderungsgrund, selbst an WK zu schreiben.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.23 23:22:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.350.429 von cash_is_king am 23.02.23 22:29:15
      Zitat von cash_is_king: Warum machst Du das nicht selbst?

      Weil ich das Thema hier schon mit voran getrieben habe und / aber leider noch nicht
      zu versteuerbarem Social - Trading - Einkommen gekommen bin.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.23 22:29:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.346.412 von Analysto am 23.02.23 13:53:13Warum machst Du das nicht selbst?
      9 Antworten

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      schrieb am 23.02.23 13:53:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.344.762 von Fabse09 am 23.02.23 10:01:14
      Zitat von Fabse09: Ich greife das Thema noch mal auf ...

      Das Thema Social Trading sollte endlich in die von Wolters Kluwer herausgegebenen Steuertipps
      aufgenommen werden. Vielleicht kann ja mal jemand Kontakt dorthin aufnehmen und darum bitten?
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      Avatar
      schrieb am 23.02.23 10:01:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich greife das Thema noch mal auf...

      Bei einem anderen Anbieter muss ich Gebühren zahlen, damit ich dort meine Trades veröffentliche. Somit hatte ich im letzten Jahr unter dem Strich ein Minus.
      Kann ich dann bei den Sonstigen Einkünften auch einen Verlustvortrag machen?
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      Avatar
      schrieb am 02.08.22 14:26:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.108.525 von hardibus am 02.08.22 14:15:31Nope, habe keine USt ID erhalten.
      Avatar
      schrieb am 02.08.22 14:15:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.108.357 von cash_is_king am 02.08.22 13:54:28
      Zitat von cash_is_king: Versteuert habe ich den Netto-Betrag nach USt., weil mir ja nur dieser Betrag zugeflossen ist. Die USt.-Pflicht liegt bei Lang & Schwarz und es kann nicht sein, dass derselbe Umsatz zwei Mal der USt. unterliegt.


      OK, danke.

      Eine Frage noch: Hast du eine USt ID vom Finanzamt erhalten weil du als Unternehmer eingestuft wurdest? Ist ja nochmal eine gesonderte Sache.
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      schrieb am 02.08.22 13:54:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.107.514 von hardibus am 02.08.22 12:19:23Ich habe wie folgt argumentiert: es handelt sich um Lizenzeinnahmen bzw. Einkünfte aus gelegentlichen Geschäften, deshalb Eintrag in Anlage SO Zeile 10. Es handelt sich m.E. weder um freiberufliche noch um eine gewerbliche Tätigkeit.

      Ich habe dem FA außerdem den Vertrag mit der wikifolio Financial Technologies AG geschickt.

      Versteuert habe ich den Netto-Betrag nach USt., weil mir ja nur dieser Betrag zugeflossen ist. Die USt.-Pflicht liegt bei Lang & Schwarz und es kann nicht sein, dass derselbe Umsatz zwei Mal der USt. unterliegt.

      Ausgaben habe ich keine geltend gemacht, die waren ja auch marginal und das Fass wollte ich da nicht aufmachen.
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