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    n2019-Cov - Virus Pandemie bedroht die Welt

    eröffnet am 07.02.20 10:10:49 von
    neuester Beitrag 13.05.24 10:32:39 von
    Beiträge: 7.768
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      schrieb am 13.05.24 10:32:39
      Beitrag Nr. 7.768 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.772.864 von niemwolf am 13.05.24 09:19:34Die Meldungen aus April 2024 beziehen sich auf eine juristische Aufarbeitung, und zwar den Fall Scott. Dass AstraZeneca dabei erstmalig diese seit 2021 bekannten und von ihnen dokumentierten Nebenwirkungen "zugegeben" haben soll, ist schlicht eine irreführende Darstellung des The Telegraph, die sie allerdings auch korrekt der Klägerseite zuordnen - sie hätten aber klarer dazu schreiben müssen, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht. AstraZeneca gibt diese Nebenwirkung seit 2021 auch in der Produktbeschreibung an.

      Im Rote Hand-Brief von 21.4.2021:
      "Ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen mit Vaxzevria und dem Auftreten von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenie wird als plausibel angesehen." https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/veroeffe…

      Im Beipackzettel steht:
      "Sehr seltene Blutgerinnsel wurden gleichzeitig mit einer niedrigen Blutplättchenzahl, in einigen Fällen zusammen mit Blutungen, nach der Impfung mit Vaxzevria beobachtet. Dazu gehörten einige schwere Fälle mit Blutgerinnseln an unterschiedlichen oder ungewöhnlichen Stellen (z. B. Hirn, Darm, Leber, Milz) und übermäßiger Gerinnung oder Blutungen im gesamten Körper. Die meisten dieser Fälle traten innerhalb der ersten drei Wochen nach der Impfung auf. Einige Fälle hatten einen tödlichen Ausgang. Nach der zweiten Dosis wurden weniger Fälle berichtet als nach der ersten Dosis. Blutgerinnsel im Gehirn, die nicht mit einer niedrigen Blutplättchenzahl einhergehen, wurden sehr selten nach der Impfung mit Vaxzevria beobachtet. Die meisten dieser Fälle traten innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung auf. Einige Fälle hatten einen tödlichen Ausgang. Blutgerinnsel in den Venen (venöse Thromboembolie [VTE]) wurden nach der Impfung mit Vaxzevria beobachtet" https://www.astrazeneca.com/content/dam/azcovid/pdf/germany/…

      Nach wie vor ist das, was The Telegraph da verbreitet, zumindest grob irreführend, weil man leicht überlesen kann, dass das nur die falsche Klägermeinung ist. Es bezieht sich in Wahrheit nur auf eine juristische Bewertung im konkreten Gerichtsfall Scott von Seiten der Kläger. Die Einordnung dazu liefert ein Faktencheck, der hier bereits verlinkt wurde: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/astrazeneca-zulassung…
      "Auf Anfrage des ARD-faktenfinders widersprach AstraZeneca dieser Darstellung. Das Unternehmen teilte mit: "Die jüngsten Medienberichte zur Sicherheit sind nicht neu und spiegeln nicht die Fakten wider." Die Produktinformationen zum AstraZeneca-Oxford-Impfstoff seien bereits im April 2021 mit Zustimmung der britischen Aufsichtsbehörde MHRA aktualisiert worden und berücksichtigten auch die Möglichkeit, dass der Impfstoff in sehr seltenen Fällen Auslöser einer TTS sein könne, schrieb das Unternehmen in einer Antwort. Die Aktualisierung sei demnach gut dokumentiert und öffentlich verfügbar gewesen."

      Natürlich stellt das der Anwalt des Klägers anders da, aber es stimmt halt nicht und wenn The Telegraph einfach nur die Klägersicht übernimmt und nicht das, was tatsächlich nachgewiesen wird, dann ist das nun einmal nicht richtig.

      The Telegraph schreibt: "AstraZeneca is contesting the claims but has accepted, in a legal document submitted to the High Court in February, that its Covid vaccine “can, in very rare cases, cause TTS”." Nun kann es sein, dass AstraZeneca das zum ersten Mal in einem Gerichtsdokument so dargestellt hat, aber im Beipackzettel steht genau das schon seit langer Zeit und es wurde seit 21.4.2021 so weltweit von AstraZeneca kommuniziert, wie weiter vorn belegt. Die Klägerseite stellt das aus verständlichen Gründen falsch dar und deren Anwälte natürlich ebenso, aber das sind eben nicht die Fakten. Und um es klarzustellen, wenn man genau liest, hat sich The Telegraph auch überall abgesichert - die falschen Behauptungen werden zwar geschrieben, aber immer mit dem Zusatz, dass das die Klägerseite so behauptet und dass AstraZeneca das bestreitet. Schon bei der Weitergabe dieser Berichte, etwa RTL, verwischt sich das bereits.

      Weder TomTrader noch ich haben da jetzt etwas zurückzunehmen. Ich korrigiere mich nur in dem Punkt, dass ich TheTelegraph keine Falschdarstellung vorwerfe, aber eine irreführende Darstellung, die zu Fehlschlüssen verleitet.
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      schrieb am 13.05.24 09:19:34
      Beitrag Nr. 7.767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.771.208 von for4zim am 12.05.24 17:47:08"
      Es soll unterstellt werden, AstraZeneca wäre jetzt vom Gericht "gezwungen", das zuzugeben, ..."

      Es soll weder unterstellt noch gezwungen werden, sondern Astra hat zugegeben. Als der Telegraph darüber berichtet hat, haben Sie ihm unterstellt, das er Falschmeldungen verbreiten würde.

      https://www.telegraph.co.uk/news/2024/04/28/astrazeneca-admi…

      “It has taken AstraZeneca a year to formally admit that their vaccine has caused this harm, when this was a fact widely accepted by the clinical community since the end of 2021: In that context, regrettably it seems that AstraZeneca, the Government and their lawyers are more keen to play strategic games and run up legal feels than to engage seriously with the devastating impact that the vaccine has had upon our clients’ lives.”

      https://www.leighday.co.uk/news/news/2024-news/astrazeneca-f…

      Quelle ist die Anwaltskanzlei, die die Kläger vertritt.

      Der Rest Ihrer Postings, seit 2021 in den Produktinformationen etc. Blabla ist allgemein bekannt und wird auch gar nicht abgestritten.

      Die Sache ist nur, das ein kausaler Zusammenhang zwar plausibel, aber laut WHO nicht nachgewiesen ist. Das wird dann wohl der Grund sein, warum Astra das so lange abgestritten hat .

      "Nach wie vor will keiner der Impfgegner und Querdenker (oder Leute, die leugnen, dass sie Querdenker sind, aber "zufällig" deren Argumente verbreiten) zugeben, dass sie sich geirrt haben, ..."

      Es ist wohl eher so, das Sie versucht haben, Falschmeldungen zu verbreiten, das als notorischer Alles - und Besserwisser jedoch nicht zugeben können.

      Und jetzt können Sie rumeiern soviel Sie wollen, für mich ist das Thema hiermit erledigt.

      P.s.: ich bin übrigens durchgeimpft und der Meinung, das die Impfungen viele Leben gerettet haben.
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      schrieb am 12.05.24 17:47:08
      Beitrag Nr. 7.766 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.992 von niemwolf am 12.05.24 15:19:49Natürlich hat das alles etwas mit dem Thema zu tun. Es soll unterstellt werden, AstraZeneca wäre jetzt vom Gericht "gezwungen", das zuzugeben, was bereits seit April 2021 weltweit anerkannt als Teil des Risikoprofils des Impfstoffs Vaxzevria gesehen wurde. Diese Unterstellung ist falsch, und ihr Hintergrund ist die Kampagne von Querdenkern und Impfgegnern gegen alle Covid19-Impfungen - da dieser Thread seit 2020 läuft und bekannt ist, was und von wem hier geschrieben wurde, kann man Beiträge innerhalb dieses Kontextes einordnen.

      TomTrader weist nun auf die klar belegten Fakten zum konkreten Fall hin, genauso wie ich es mit anderen Quellen tat: das aktuelle Gerichtsurteil aus Großbritannien wie auch die Ergebnisse der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg ergeben eben keine neuen Ergebnisse zu den Risiken von Vaxzevria. Es ist beim OLG-Verfahren gegenwärtig nur von Belang, ob die Informationen, die die damals geimpfte Frau bekam, ausreichend waren, da bereits das Gericht davon ausgeht, dass der Impfstoff an sich NICHT zu beanstanden war. Es geht hier nur um juristische Bewertungen zur Information einer konkreten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht darum, ob der Impfstoff Mängel hatte. Dieser Zeitpunkt war im März 2021, schon Kläger aus dem April 2021 könnten sich darauf nicht mehr berufen, weil zu dem Zeitpunkt bereits zusätzliche Informationen zum Risiko der Sinusvenenthrombosen bzw TTS herausgegeben worden waren. Details: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-bamberg-4u1523e…

      Was ich weiter schrieb, ist in Bezug auf diese Unterstellungen und den generellen Hintergrund wesentlich: der Impfstoff an sich ist auch aus heutiger Sicht für den damaligen Zweck geeignet gewesen. Die Diskussion über tatsächliche und, meistens, angebliche Impfschäden geht an der Tatsache vorbei, dass der Impfstoff vor allem Menschenleben gerettet hatte - im ersten Jahr wahrscheinlich 6,5 Millionen weltweit, während die Zahl der an Sinusvenenthromboen gestorbenen Impflinge auf ca. 400 geschätzt wird - Zahlen hatte ich weiter vorn über den NZZ-Artikel belegt. Die Impfnebenwirkungen sind so geringfügig im Vergleich zu den Schäden durch Covid19 bei ungeimpften Personen, dass sogar für junge Frauen, bei denen das Nutzen-Risiko-Profil am ungünstigsten war, trotzdem von einem Nutzen der Impfung auszugehen war. Wenn es nicht auch die mRNA-Impfstoffe gegeben hätte, hätte man letztlich weiterhin alle Personen mit Vaxzevria impfen können.

      Nach wie vor will keiner der Impfgegner und Querdenker (oder Leute, die leugnen, dass sie Querdenker sind, aber "zufällig" deren Argumente verbreiten) zugeben, dass sie sich geirrt haben, obwohl sich die Faktenlage in den drei Jahren nach der Impfkampagne völlig eindeutig entwickelt hatte.
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      schrieb am 12.05.24 16:17:45
      Beitrag Nr. 7.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.655 von niemwolf am 12.05.24 12:28:24Während der Verhandlung 2022 haben sie das ja auch noch bestritten. Urteil hatte ich eingestellt.

      Das meinst du doch jetzt nicht ernst? Das Gerichtsverfahren beschäftigt sich mit einer Impfung vom 10.03.2021. Selbstverständlich wird da auch der Kenntnisstand zum 10.03.2021 verhandelt. Die Kausalität zwischen Impfung und TTS wurde erst nach der Impfung des Klägers festgestellt und von AstraZeneca im Rote-Hand-Brief vom 13.04.2021 auch so dargestellt.

      Soll ich weiter aus dem Urteil zitieren? Selbst im Oktober 2022 und mit Kenntnis von Thromboserisiken wurde AstraZeneca ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gegeben.

      ... Im Oktober 2022 hat Vaxzevria durch die Europäische Kommission eine Standardzulassung für die Europäische Union erhalten (Anlage B14). Der Entscheidung der Europäischen Kommission ging eine erneute umfassende Prüfung aller wissenschaftlichen Daten und Erkenntnisse zu Vaxzevria durch die Europäische Arzneimittelkommission EMA voraus, einschließlich al1er aktuellen Erkenntnisse zu dem sehr seltenen Auftreten von Thrombosen mit Thrombozytopenie (Thrombosen-mit-Thrombozytopenie-Syndrom, TTS) nach Impfung. Der aus Vertretern sämtlicher 27 Mitgliedstaaten zusammengesetzte Expertenausschuss für Humanarzneimittel der EMA hat in seiner Stellungnahme vom 13.10.2022 erneut das positive Nutzen-Risiko-VerhäItnis von Vaxzevria bestätigt und erklärt, dass es keinen Grund mehr gäbe, die Zulassung unter den Vorbehalt der jährlichen Überprüfung zu stellen. Auch das Expertengremium der WHO hat unstreitig ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis festgestellt. ...

      Aber zurück zum ursprünglichen Beitrag: AstraZeneca gesteht schwere Nebenwirkungen bei Impfstoff ein

      Was ist die neue Erkenntnis jetzt in Mai 2024, die man nicht schon im März/April 2021 kannte und in Kenntnis der Risiken von TTS im Oktober 2022 zur regulären Zulassung in der EU führte?
      Avatar
      schrieb am 12.05.24 15:21:29
      Beitrag Nr. 7.764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.809 von for4zim am 12.05.24 13:59:17Und wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, das ich ein Querdenker wäre?

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      schrieb am 12.05.24 15:19:49
      Beitrag Nr. 7.763 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.809 von for4zim am 12.05.24 13:59:17Da stehen keinerlei Fakten, da das alles nichts mit dem Thema zu tun hat.
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      Avatar
      schrieb am 12.05.24 13:59:17
      Beitrag Nr. 7.762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.770 von niemwolf am 12.05.24 13:33:28In dem "unendlich langen" Posting stehen die Fakten, die Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Das Posting ist auch nicht "unendlich lang", sondern auf Kernaussagen gekürzt - die Details sind im NZZ-Artikel.

      Das ist doch das Kernproblem mit allen Querdenkern: sie weigern sich, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen und konstruieren sich angebliche Fehler, Verschweigen oder Verschwörungen, die real nicht da sind. Nur braucht die Widerlegung einer falschen Behauptungen immer mehr Text, als die falsche behauptung erst einmal in die Welt zu setzen.

      Ganz kurz zusammengefasst ist der Sachstand:
      die Impfungen, auch von AstraZeneca, hatten ein sehr gutes Nutzen-Risiko-Profil. An dieser Erkenntnis hat sich auch 3 Jahre nach Beginn der Impfkampagnen nichts geändert. Es wurden bei den Impfungen keine gravierenden Fehler gemacht. Es wurde von den zuständigen Behörden nichts falsch dargestellt, sondern immer korrekt der jeweils aktuelle Kenntnisstand weitergegeben. Die Querdenker haben sich massiv geirrt, und das hat unnötig Menschenleben gekostet. Bis heute geben Querdenker aber ihre Fehler und Irrtümer nicht zu, sondern versuchen immer noch mit solchen Einzelmeldungen über juristische Bewertungen Stimmung zu machen.
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      Avatar
      schrieb am 12.05.24 13:33:28
      Beitrag Nr. 7.761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.743 von for4zim am 12.05.24 13:07:19Was soll dieses unendlich lange Posting? Zahlen Sie Schmerzensgeld oder wie kommen Sie darauf, das sich das jemand durchliest?

      Hier geht es einzig und allein darum, das Astra zum ersten Mal zugegeben hat, das ihr Impfstoff TTS hervorrufen kann.
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      Avatar
      schrieb am 12.05.24 13:07:19
      Beitrag Nr. 7.760 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.655 von niemwolf am 12.05.24 12:28:24Auch für den Rest der Welt ist das kein Bestreiten - nur Querdenker deuten da etwas hinein, was da nicht steht.

      Außerdem bitte die Rollenverteilung beachten:
      die Genehmigungsbehörden sind letztlich dafür zuständig, dass nur zugelassener Impfstoff mit deklarierten Risiken eingesetzt wird. Das Unternehmen ist NICHT dazu verpflichtet, den eigenen Impfstoff schlechter darzustellen, als er ist. Also wird gerade das Unternehmen nur die Angaben machen, die nach eigenem Wissen zur Risikoabschätzung erforderlich sind. Wenn also nur aufgrund der Beobachtungen vermutet werden kann, dass in seltenen Fällen ein bestimmtes Hirnvenenthrombose-Risiko auftritt, wird das Unternehmen das auch nur genau so, nämlich als Vermutung, darstellen. Und das ist richtig so. Die Genehmigungsbehörden, also etwa die europäische Arzneimittelzulassung oder die entsprechenden Behörden in Deutschland, werden dann je nach Risikobewertung weitergehende Empfehlungen abgeben.

      Deshalb noch mal: was 2024 herausgekommen ist, ist eine rechtliche Bewertung, zu der sich AstraZeneca geäußert hatte, aber es ist keine bis dahin verheimlichte, unberücksichtigte oder unbekannte Erkenntnis.

      Um den breiteren Horizont hier zu betrachten, noch mal, was heute bekannt ist, laut dieser Quelle, die das mal zusammengetragen hat: https://www.nzz.ch/wissenschaft/astrazeneca-erfolgsgeschicht…

      Es wurden 3 Milliarden Impfdosen von Vaxzevria weltweit ausgeliefert, obwohl nach den ersten Meldungen über Nebenwirkungen einige Länder die Impfungen einstellen ließen oderzum Beispiel Deutschland die Impfung nur noch über 60jährigen empfahl (ich habe damals trotz dieser Empfehlung als jüngere Person die Impfung machen lassen, um früher die Impfung zu haben, und erst danach beide mRNA-Impfstoffe verwendet, so etwas konnte man also immer selbst entscheiden).

      "Vaxzevria wurde weltweit an etwa eine Milliarde Menschen verimpft. Laut einer Studie hat der Impfstoff allein im ersten Jahr der Pandemie 6,5 Millionen Menschen vor dem Tod bewahrt. Rechnet man die Rate der zusätzlich auftretenden Hirnthrombosen auf eine Milliarde Menschen hoch, kommt man auf etwa 2000 Fälle insgesamt. "

      Wenn man rechnet, dass nur ca. 20% der Menschen mit der Nebenwirkung auch daran sterben, komme ich also auf ein Verhältnis von 6,5 Millionen Geretteten zu 400 durch die Impfung Verstorbenen, das wäre ein Nutzenverhältnis von 16.000 zu 1. Ich verliere also ein Menschenleben und rette 16.000. Jeder Impfgegner muss sich fragen lassen, auf welcher Basis er lieber das andere Verhältnis wünscht: 16.000 Menschen sterben zu lassen, damit einer überlebt, der dann aber vielleicht stattdessen an Covid19 stirbt.

      Die Genehmigungsbehörden haben also folgendes mit ihren Impfempfehlungen (dass nur Personen über 60 die Impfung empfohlen wird) berücksichtigt: "Besonders junge Frauen waren von dem Risiko einer Hirnthrombose betroffen, gleichzeitig haben jüngere Menschen ein geringeres Risiko, an Covid-19 zu sterben."

      Selbst bei den jungen Frauen wäre aber vermutlich das Risikoprofil trotzdem eher noch für die Impfung gewesen, zum beispiel auch aufgrund der Tatsache, dass bei Frauen, auch jüngeren, häufiger Long Covid auftrat, was dann zur Arbeitsunfähigkeit führen konnte.

      "Für die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen kommt eine Schaden-Nutzen-Analyse der EMA zu dem Schluss, dass in den ersten Monaten 2021 in Europa 64 Spitalaufenthalte wegen Covid-19 pro 100 000 Geimpfte durch Vaxzevria verhindert wurden. Dem stehen 1,9 erwartete Fälle von Hirnthrombosen gegenüber."

      Und auch nach Auftreten der neuen Corona-Varianten im Laufe der Pandemie schützten die Impfungen zwar nach einiger Zeit nicht emhr vor Ansteckungen, aber immer noch vor schweren Erkrankungen und Tod. Das Hauptargument gegen Vaxzevria war, dass die mRNA-Impfstoffe einfach besser waren - noch effektiver und mit weniger Nebenwirkungen.
      zuletzt bearbeitet am 12.05.24 13:08:02
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      schrieb am 12.05.24 12:28:24
      Beitrag Nr. 7.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.770.550 von TomTrader am 12.05.24 11:46:03"Das ist für mich kein Bestreiten,..."

      Für den Rest der Welt schon.

      "Achtung, April 2021 und nicht Mai 2024! April 2021 sieht AstraZeneca den kausalen Zusammenhang zwischen Impfungen und TTS! "

      Falsch. Astrazeneca sieht ihn nicht. Der PRAC hat das so gesehen und Astra war gezwungen, das zu veröffentlichen. Während der Verhandlung 2022 haben sie das ja auch noch bestritten. Urteil hatte ich eingestellt.
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