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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 17.05.24 00:25:21 von
    Beiträge: 14.159
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      schrieb am 17.05.24 00:25:21
      Beitrag Nr. 14.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.799.276 von startvestor am 16.05.24 19:29:06Ich würde sagen, bei diesem CDU-Parteisoldaten haben wir gar nix. Das sind genau die Textbausteine, die Tillmann und Co. auch immer verwendet haben (das es die immer noch gibt..:cry:)...... "Dank der HARTNÄCKIGKEIT der Union...". Ich könnte jedes mal kotzen, wenn ich so einen S..... lese.

      Interessant der Fakt mit der Anweisung an die FA in Saarland.... Aktuell ist das ganz tiefes Sozenland, Anke Rehlinger hat die absolute Mehrheit. Entsprechend werden auch die Köpfe in den Behörden besetzt sein. Und in dieser roten Hochburg wird Binding durch AdV ausgesetzt??? Das kann man glauben...... wenn man auch an den Osterhasen und den Nikolaus glaubt..:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 16.05.24 22:04:47
      Beitrag Nr. 14.158 ()
      Danke. Vielleicht kommt ja mal was.
      Avatar
      schrieb am 16.05.24 21:11:21
      Beitrag Nr. 14.157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.798.727 von startvestor am 16.05.24 18:11:06
      Zitat von startvestor: Toncar dürfte davon wissen und so ein Schreiben gibt's sicher auch in anderen Bundesländern. Aber da kommen wir nicht ran.


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/florian-toncar/frag…
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      schrieb am 16.05.24 19:29:06
      Beitrag Nr. 14.156 ()
      Er verwechselt zwar Satz 5 und 6, aber wir haben:

      "In Anbetracht der rigorosen Haltung der SPD wären zum damaligen Zeitpunkt andernfalls in unverantwortlicher Weise alle weiteren wichtigen Steuergesetze blockiert worden. "
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      schrieb am 16.05.24 18:53:29
      Beitrag Nr. 14.155 ()
      24.03.2024
      Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

      Antwort von Matthias Hauer
      CDU • 16.05.2024

      Sehr geehrter Herr M.,

      vielen Dank für Ihre Frage zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften, die nach zähen Verhandlungen mit unserem damaligen Koalitionspartner SPD mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen auf 10.000 Euro jährlich beschränkt wurde. Die SPD wollte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste durchsetzen. Das konnten wir als CDU/CSU jedoch verhindern.

      Mit dem gefundenen Kompromiss, dass die Verluste zwar anerkannt werden, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall nicht geltend machen zu können. Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich jedoch gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den damaligen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert.

      Wir halten eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten für sachgerecht. Allerdings mussten wir mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem lange Verhandlungen vorausgegangen waren. In Anbetracht der rigorosen Haltung der SPD wären zum damaligen Zeitpunkt andernfalls in unverantwortlicher Weise alle weiteren wichtigen Steuergesetze blockiert worden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Matthias Hauer

      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-hauer/frag…

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      schrieb am 16.05.24 18:40:59
      Beitrag Nr. 14.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.798.451 von Seven14 am 16.05.24 17:40:04
      You made my day...
      ... Danke für die Info.
      Hatte bei meinem letzten Post an deinen Fall im Saarland gedacht.
      Werde den Fall in jedem Fall erwähnen in meinem Begleitschreiben.
      Avatar
      schrieb am 16.05.24 18:11:06
      Beitrag Nr. 14.153 ()
      Toncar dürfte davon wissen und so ein Schreiben gibt's sicher auch in anderen Bundesländern. Aber da kommen wir nicht ran.
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      Avatar
      schrieb am 16.05.24 17:40:04
      Beitrag Nr. 14.152 ()
      Info:

      Habe heute eine erfreuliche Nachricht von meinem Steuerberater erhalten.
      Lt. meinem Steuerberater habe das Finanzministerium des Saarlandes eine "Saarland-Regelung" bzgl. der Besteuerung von Termingeschäften beschlossen. Die FA des Saarlandes werden angewiesen Anträge auf Aussetzung des Vollzugs der Steuerbescheide 2021 zu gewähren.
      Ich selbst hatte meine Steuererklärung gemäß der aktuellen Gesetzeslage mit Steuerberater korrekt ausgefüllt und abgegeben. Hatte 2021 6-stellige Nettogewinne mit CFD-Handel erzielt und musste wegen der aktuellen "bescheuerten" Gesetzeslage den gesamten Nettogewinn für die Kapitalertragssteuer an das FA zahlen. Die Aussetzung des Vollzugs wurde beim ersten Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch gegen die Ablehnung der Aussetzung mit Hinweis auf das Urteil aus Rheinland-Pfalz wurde jetzt die o.g. Regelung für alle FA des Saarlandes beschlossen. (alles lt. Mail vom Steuerberater, habe keine offizielle Bestätigung).

      Hoffe das hilft euch weiter

      MfG
      Seven14
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      Avatar
      schrieb am 15.05.24 23:19:56
      Beitrag Nr. 14.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.792.940 von Baddabumm am 15.05.24 22:59:06Die Frau wollte vermutlich ein risikoarmes Produkt, hat aber was anderes unterschrieben. Kennen wir alle. Ein Verkäufer legt Dir irgendwas ellenlanges vor, im Internet hast Du 10 lange Dokumente abzuzeichnen usw. Wer liest denn sowas? Man kann aber auch nicht alles jederzeit rückabwickeln lassen.

      Vielleicht könnte KI helfen. Also alle Verträge per KI prüfen lassen, dann fällt sowas auf. Das wäre dann quasi der Rechtsanwalt, Finanzberater oder Steuerberater im Handy. Wenn das zur Gewohnheit wird, wird auch die Motivation sinken, die Kunden reinzulegen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.24 22:59:06
      Beitrag Nr. 14.150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.791.218 von startvestor am 15.05.24 18:28:36
      Zitat von startvestor: Besser wäre, wenn die Leute vor solchen Käufen verstehen würden, dass die Welt komplex ist. Aber eine 93jährige? Vermutlich hat man die betrogen, aber wie das nachweisen?


      Die Banker wissen doch meist selbst nicht genau, was sie verhökern sollen.
      Aber immerhin- kein Binding und ungehindertes Schröpfen erlaubt.
      Dabei wären das wohl eher die schützenswerten Anleger.
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