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    Consus, neuer Immobilienwert

    eröffnet am 06.07.17 09:23:43 von
    neuester Beitrag 13.05.24 19:40:37 von
    Beiträge: 289
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      schrieb am 13.05.24 19:40:37
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.765.291 von Muckelius am 10.05.24 17:49:21Glaube die ernsthaft daran, dass Adler solange überlebt, um hier noch von einem Spruchverfahren zu partizipieren? Wobei der Einsatz von 40.000 Euro natürlich überschaubar ist.
      Avatar
      schrieb am 10.05.24 17:49:21
      Beitrag Nr. 288 ()
      heute wurde im Bundesanzeiger ein Kaufangebot veröffentlicht, Zitat daraus:

      "Die CONSUS Real Estate AG hat am 30. April 2024 eine Hauptversammlung einberufen, die einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre gegen eine Abfindung in Höhe von 0,01 € je Aktie (ein Cent) beschließen soll. Die Aktien sind nicht mehr börsennotiert. Dies vorausgeschickt ergeht das nachfolgende Kaufangebot das auf 400 % der angebotenen Abfindung erhöht wird.

      Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG (Wertpapierhandelshaus), Ettlingen, bietet den Aktionären der nicht börsennotierten CONSUS Real Estate AG an, deren Aktien (Wertpapierkennnummer A2DA41, ISIN: DE000A2DA414) zu einem Preis von 0,04 € je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 1.000.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmemeldungen der abgebenden Banken. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG behält sich vor, Annahmeerklärungen auch dann anzunehmen, wenn diese der Stückzahl nach insgesamt 1.000.000 Aktien überschreiten. Das Angebot endet am 24.05.2024, 15:00 Uhr. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt...."
      1 Antwort
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      schrieb am 02.05.24 09:33:43
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.716.898 von Muckelius am 02.05.24 08:26:23Ich trage mal nochmal den Link nach:

      https://www.adler-group.com/fileadmin/web/docs/IR/Consus_Rea…

      Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
      Dienstag, den 11. Juni 2024 um 10:00 Uhr MESZ in den Räumlichkeiten der
      Grünebaum Gesellschaft für Event-Logistik mbH „The Burrow“,
      Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24 / Lützowplatz 15,
      10785 Berlin
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 ein.

      Besonders nett ist, dass die alten Vorstände und Aufsichtsräte die diese irren Deals eingefädelt und durchgewunken haben nun mit 1,75 Mio. EUR davonkommen. "Führungskraft" müsste man sein.:laugh:

      Wesentliche Gründe für die VergleichsvereinbarungAufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft sind der Überzeugung, dass der Abschluss der unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Abstimmung gestellten Vergleichsvereinbarung im Unternehmensinteresse von Consus liegt. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:Aufsichtsrat und Vorstand halten den Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.750.000,00 im Unternehmensinteresse der Gesellschaft für finanziell angemessen.Bei einer klageweisen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen die Ehemaligen Vorstandsmitglieder und die Ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder bestünde zwar theoretisch die Möglichkeit, einen Betrag zu erzielen, der den angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.750.000 erheblich übersteigt. Gestützt auf die Ergebnisse der PwC-Analysen sowie die externe rechtliche Begutachtung gehen Vorstand und Aufsichtsrat allerdings davon aus, dass die Erfolgsaussichten, eine relevante negative Wertdifferenz in einem Gerichtsverfahren substantiiert darlegen und beweisen zu können, gering sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnten demgegenüber zwar die Aufklärungskosten in Höhe von ca. EUR 400.000 gerichtlich geltend gemacht werden. Diese liegen allerdings deutlich unter dem angebotenen Vergleichsbetrag. Der Vergleichsbetrag enthält also einen signifikanten Betrag, der über die Aufklärungskosten hinausgeht und insoweit von der D&O-Versicherung auf den eigentlichen Schadensersatz gezahlt wird. Mit einem Gerichtsverfahren wären ferner erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Die Gerichtskosten einschließlich eventueller Kosten für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen wären von der Gesellschaft vorzufinanzieren. Selbst im Falle eines vollständigen Obsiegens der Gesellschaft wäre nicht sichergestellt, dass die tatsächlich entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung von den jeweiligen Beklagten vollständig zu ersetzen sind. Bei einem vollständigen oder teilweisen Unterliegen müsste die Gesellschaft zusätzlich zu dem ihr entstandenen Schaden die Verfahrenskosten (teilweise) selbst tragen. Durch den Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit Newline und den Ehemaligen Vorstandsmitgliedern sowie den Ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern noch vor gerichtlicher Geltendmachung etwaiger Ansprüche der Gesellschaft werden die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung vollständig vermieden. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wären eine verbindliche Klärung und auch ein etwaiger Mittelzufluss erst in einigen Jahren zu erwarten. Der angebotene Vergleichsbetrag würde demgegenüber kurzfristig nach dem (unanfechtbaren) Beschluss der Hauptversammlung gezahlt.

      Da kratzt die eine Krähe der anderen kein Auge aus. Man kennt sich ja und trifft sich ja sicher zweimal im Leben.

      Wir sparen uns bei dem einen Cent dann den ohnehin nicht mehr möglichen Verkauf über die Börse um unsere Verluste steuerlich geltend zu machen. Schon freundlich die Herren.

      Ich rechne trotzdem nicht mit einem größeren Aufreger auf der HV. Sind sowieso alle völlig desillusioniert was die Machenschaften der Gruppe anbelangt.
      Avatar
      schrieb am 02.05.24 08:26:23
      Beitrag Nr. 286 ()
      in den letzten Tagen wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es steht u.a. der squeeze out auf der Tagesordnung.

      Zitat:
      "....Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Die Aktien der übrigen Aktionäre der Consus Real Estate AG mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Adler Group S.A. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Handelsregisternummer B197554 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 0,01 je auf den Namen lautender Stückaktie der Consus Real Estate AG auf die Hauptaktionärin übertragen...."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.23 15:06:10
      Beitrag Nr. 285 ()
      Consus HV
      "Die Antwort auf die Frage lautet, die Beantwortung der Frage ist nicht Gegenstand der Tagesordnung."

      Nur der Aktionärsvertreter kämpfte wacker weiter. Wie man denn interpretieren könne, worauf seine Fragen abzielen, die selbstverständlich den (nicht vorzuliegenden Jahresabschluss 2021) als Hintergrund haben.

      Ich habe nicht verstanden warum diese HV, dann sogar mit einem leicht gelangweilten Notar, ohne konkrete Beschlussvorschläge überhaupt stattgefunden hat. Man hat ja auch sonst alle Vorgaben des AktG gerissen.

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      schrieb am 15.09.23 16:51:59
      Beitrag Nr. 284 ()
      Hauptversammlung 2023
      Die ordentliche Hauptversammlung 2021 der CONSUS Real Estate AG findet am Donnerstag, den 19. Oktober 2023 (10:00 Uhr (MESZ)) in den Räumlichkeiten der Grünebaum Gesellschaft für Event- Logistik mbH „The Burrow“, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24 / Lützowplatz 15, 10785 Berlin statt.

      Wird bestimmt spannend. Werde wohl gehen.
      Avatar
      schrieb am 01.04.23 13:32:17
      Beitrag Nr. 283 ()
      ...müsste dann nicht mit dem Adlerverkauf hier auch langsam wieder Bewegung reinkommen?

      Bin gestern am Steglitzer Kreisel vorbei und habe mal wieder überlegt, was die Einrüstung wohl pro Tag an Geldern verschlingt.
      Avatar
      schrieb am 18.02.23 23:44:20
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.318.490 von honigbaer am 18.02.23 18:49:52Hast Du auch wieder Recht.
      Avatar
      schrieb am 18.02.23 18:49:52
      Beitrag Nr. 281 ()
      Aber gerade die Abwicklung Adlers löst doch Steuerbelastungen aus, erst mit dem Verkauf entstehen Veräußerungsgewinne.
      Welchen steuerlich relevanten Anschaffungskosten stehen denn für die Wohnungen in Berlin den IFRS Bewerrtungen gegenüber?
      ""Deferred tax liabilities" waren bei Adler Group (inkl. Consus) per Q3 516 Mio Euro.

      Und einen Verlust bei Consus kann man vermutlich gar nicht so leicht mit einem Gewinn bei Adler Real Estate verrechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.23 16:59:46
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.979.834 von honigbaer am 27.12.22 15:00:08Inzwischen sieht es ja leider so aus, dass Adler keine steuerlichen Verluste mehr braucht weil sie wohl selbst nur noch abgewickelt werden können.:(
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