aufstrebender Projektentwickler und Bestandshalter von Wohnimmobilien (Seite 2)
eröffnet am 09.03.17 08:52:36 von
neuester Beitrag 29.04.24 17:21:57 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.306.871 von Andrija am 19.02.24 18:08:37Das liegt bestimmt an der ursprünglichen Endfälligkeit der Anleihe am 18.02.2024.
Wahrscheinlich wurden die Gattungsdaten noch nicht an die neuen Bedingungen angepasst.
Rechne damit, dass der Handel in den nächsten Tage wieder aufgenommen wird.
Wahrscheinlich wurden die Gattungsdaten noch nicht an die neuen Bedingungen angepasst.
Rechne damit, dass der Handel in den nächsten Tage wieder aufgenommen wird.
Offenbar ist kein Handel mit der Anleihe mehr möglich? Kennt jemand den Hintergrund?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.026.036 von DOBY am 28.12.23 22:49:27
Berlin, 24. Januar 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute, wie bereits in den Ad-hoc-Mitteilungen vom 27. und 28. Dezember angekündigt, ihre Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 angepasst und rechnet nunmehr mit einem Jahresumsatz von rund 22 bis 23 Mio. EUR (bisher: zwischen 40 und 45 Mio. EUR) sowie einem EBIT von -5,0 bis -5,5 Mio. EUR (bisher: 4 bis 5 Mio. EUR). Die Hauptursachen für die Änderung der Prognose sind:
Der im März 2022 geschlossene Vertrag über den Verkauf der Projektentwicklung „Terra Homes“ in Erkner-Hohenbinde mit einem Umsatzvolumen von 18,5 Mio. EUR ist am 28. Dezember 2023 auf Wunsch der Käuferin einvernehmlich und in Verbindung mit einer Schadenersatzzahlung an The Grounds aufgehoben worden, was sich in einer entsprechenden Umsatzkorrektur widerspiegelt. Zudem erfolgte im Rahmen der beabsichtigten Wiederveräußerung eine Neubewertung der Liegenschaft (Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Dezember 2023).
Die Forderung aus dem Besserungsschein des Projekts Hangelsberg hat sich in das Jahr 2024 verschoben. (Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2023).
Die Neubewertung des Anlagevermögens hat eine Abwertung des Immobilienbestands um 3% ergeben.
Es wurde Risikovorsorge für eine nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmensbeteiligung (Terminal 3) im Umfang von 2,3 Mio. EUR getroffen.
The Grounds passt Umsatz- und Ergebnisprognose für 2023 wie angekündigt an
24. Januar 2024 - 16:47 UhrBerlin, 24. Januar 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute, wie bereits in den Ad-hoc-Mitteilungen vom 27. und 28. Dezember angekündigt, ihre Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 angepasst und rechnet nunmehr mit einem Jahresumsatz von rund 22 bis 23 Mio. EUR (bisher: zwischen 40 und 45 Mio. EUR) sowie einem EBIT von -5,0 bis -5,5 Mio. EUR (bisher: 4 bis 5 Mio. EUR). Die Hauptursachen für die Änderung der Prognose sind:
Der im März 2022 geschlossene Vertrag über den Verkauf der Projektentwicklung „Terra Homes“ in Erkner-Hohenbinde mit einem Umsatzvolumen von 18,5 Mio. EUR ist am 28. Dezember 2023 auf Wunsch der Käuferin einvernehmlich und in Verbindung mit einer Schadenersatzzahlung an The Grounds aufgehoben worden, was sich in einer entsprechenden Umsatzkorrektur widerspiegelt. Zudem erfolgte im Rahmen der beabsichtigten Wiederveräußerung eine Neubewertung der Liegenschaft (Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 28. Dezember 2023).
Die Forderung aus dem Besserungsschein des Projekts Hangelsberg hat sich in das Jahr 2024 verschoben. (Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Dezember 2023).
Die Neubewertung des Anlagevermögens hat eine Abwertung des Immobilienbestands um 3% ergeben.
Es wurde Risikovorsorge für eine nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmensbeteiligung (Terminal 3) im Umfang von 2,3 Mio. EUR getroffen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.025.676 von Muckelius am 28.12.23 20:45:25wieder eine schwer zu beurteilende Meldung. Positiv oder negativ ? Wenn der Ex-Vertragspartner Schadensersatz bezahlt, dann ist das Schadensersatz für bereits einkalkulierten Projektgewinn bei Grounds. Stattdessen hat Grounds nun eine Liquiditätsbelastung, weil das Projekt zurück in die eigene Bilanz wandert + Vermarktungsrisiko.
Eine KE ist deshalb dringend notwendig. Wenn das umgesetzt ist, dann sollte Grounds die gröbsten Gefahren hinter sich haben.
Nur meine pers. Meinung, Irrtum möglich !
Eine KE ist deshalb dringend notwendig. Wenn das umgesetzt ist, dann sollte Grounds die gröbsten Gefahren hinter sich haben.
Nur meine pers. Meinung, Irrtum möglich !
leider gibt es weitere News kurz vor Jahresende
von gestern
Ad-hoc | 27 Dezember 2023 13:45
The Grounds Real Estate Development AG
The Grounds: Verhandlungen über den Verkauf einer mehrheitlichen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft verzögern sich – neue Guidance für 2023 folgt Anfang 2024
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/the-grounds-verhandlu…
von heute
Corporate | 28 Dezember 2023 18:33
The Grounds Real Estate Development AG
The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/the-grounds-loest…
von gestern
Ad-hoc | 27 Dezember 2023 13:45
The Grounds Real Estate Development AG
The Grounds: Verhandlungen über den Verkauf einer mehrheitlichen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft verzögern sich – neue Guidance für 2023 folgt Anfang 2024
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/the-grounds-verhandlu…
von heute
Corporate | 28 Dezember 2023 18:33
The Grounds Real Estate Development AG
The Grounds löst Kaufvertrag auf und erhält Schadenersatzzahlung
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/the-grounds-loest…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.011.510 von Value123 am 23.12.23 17:44:25Ein bisschen kommt es aber schon auch noch auf den Kontext an, HIG steigt hier als Retter in der Not ein zu halbwegs fairen Bedingungen.
Dass im Übernahmerecht zumindest im regulierten Markt bei Kontrollwechsel Abfindungsangebote für Streubesitzaktionäre vorgesehen sind und Anleihebedingungen oft Kontrollwechselklauseln enthalten, bedeutet schon einen gewissen Schutz für den Streubesitz. Die Aushebelung dieses Schutzes sollte man vielleicht nicht unbedingt einfach mit dem Hinweis auf die gängige Praxis rechtfertigen, wenn sie hier auch wegen der Freiverkehrsnotierung und der Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger problemlos möglich ist.
Das natürliche Interesse jedes Sanierungskapitals ist, alle anderen Aktionäre und Gläubiger möglichst zu benachteiligen, die Laufzeitverlängerung zu erhöhtem Zins und der Verzicht auf die Kontrollwechselklausel sind da ja harmlos.
Bei accentro gab es kürzlich ähnliche Anpassungen der Anleihebedingungen. In anderen Fällen, bei ERWE zum Beispiel, gibt es aber regelrechte Wildwestmethoden, um die Gläubiger über den Tisch zu ziehen, bei Adler Group weiß man wohl auch noch nicht so richtig, wie es am Ende ausgehen wird. Also die Praktiken der Sanierer sind zum Teil recht aggressiv und dann drückt die Angst logischerweise die Anleihekurse im Sekundärmarkt.
Dass im Übernahmerecht zumindest im regulierten Markt bei Kontrollwechsel Abfindungsangebote für Streubesitzaktionäre vorgesehen sind und Anleihebedingungen oft Kontrollwechselklauseln enthalten, bedeutet schon einen gewissen Schutz für den Streubesitz. Die Aushebelung dieses Schutzes sollte man vielleicht nicht unbedingt einfach mit dem Hinweis auf die gängige Praxis rechtfertigen, wenn sie hier auch wegen der Freiverkehrsnotierung und der Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger problemlos möglich ist.
Das natürliche Interesse jedes Sanierungskapitals ist, alle anderen Aktionäre und Gläubiger möglichst zu benachteiligen, die Laufzeitverlängerung zu erhöhtem Zins und der Verzicht auf die Kontrollwechselklausel sind da ja harmlos.
Bei accentro gab es kürzlich ähnliche Anpassungen der Anleihebedingungen. In anderen Fällen, bei ERWE zum Beispiel, gibt es aber regelrechte Wildwestmethoden, um die Gläubiger über den Tisch zu ziehen, bei Adler Group weiß man wohl auch noch nicht so richtig, wie es am Ende ausgehen wird. Also die Praktiken der Sanierer sind zum Teil recht aggressiv und dann drückt die Angst logischerweise die Anleihekurse im Sekundärmarkt.
das HIG nur investiert, wnn die Anleihe verlängert wird, ist absolut gängige PE Praxis, die wollen doch nicht , das mit ihrem Geld Altaktionäre und Kleinanleger ausgezahlt werden...
Ja klar, sie brauchen drei Jahre Verlängerung, das wird erstmal so verstanden, dass sie nicht Zahlen können, also versteht der normale Anleger die Situation als brandgefährlich.
Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung zu 8% scheint mir aber nachvollziehbar, wenn HIG schon 20 Mio Eigenkapital mitbringt, wollen sie natürlich nicht auch noch weitere 17 Mio Fremdkapital ablösen. Dass eine Finanzierung zu 8% in der Bauträgerbranche derzeit vermutlich eher noch als günstig zu betrachten ist, muss man zur Kenntnis nehmen, so dass dann eine Kreditvergabe zu diesen Konditionen für einem Eigenkapitalinvestor wie HIG nicht lukrativ ist.
Andererseits sind die Zeichner der Wandelanleihe von damals vermutlich im Kreis der Paketaktionäre zu finden und bringen ein gewisses Verständnis für die LAufzeitverlängerung auf. Sie profitieren ja insgesamt in Form einer Bonitätsverbesserung durch den Einstieg von HIG und können sich im Gegensatz zur vorherigen Situation ziemlich sicher sein, dass die Rückzahlung zu gegebener Zeit möglich ist.
Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung zu 8% scheint mir aber nachvollziehbar, wenn HIG schon 20 Mio Eigenkapital mitbringt, wollen sie natürlich nicht auch noch weitere 17 Mio Fremdkapital ablösen. Dass eine Finanzierung zu 8% in der Bauträgerbranche derzeit vermutlich eher noch als günstig zu betrachten ist, muss man zur Kenntnis nehmen, so dass dann eine Kreditvergabe zu diesen Konditionen für einem Eigenkapitalinvestor wie HIG nicht lukrativ ist.
Andererseits sind die Zeichner der Wandelanleihe von damals vermutlich im Kreis der Paketaktionäre zu finden und bringen ein gewisses Verständnis für die LAufzeitverlängerung auf. Sie profitieren ja insgesamt in Form einer Bonitätsverbesserung durch den Einstieg von HIG und können sich im Gegensatz zur vorherigen Situation ziemlich sicher sein, dass die Rückzahlung zu gegebener Zeit möglich ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.009.602 von honigbaer am 23.12.23 01:09:02
Was für die Anleger bleibt ist die Frage, warum angesichts der anstehenden Investition seitens HIG die Anleihe nicht einfach zurückgezahlt wurde. Auch daher rührt eine nachvollziehbare Unsicherheit und Verkaufsdruck.
Zitat von honigbaer: Gehandelt wird da sowieso nicht viel und Umsätze um die Feiertage sind auch nicht unbedingt repräsentativ.
Privatanleger können glaub auch nicht bei allen Banken kaufe, wegen MIFID, also kleine Verkäufe können den Kurs schon drücken.
Die Zustimmung der Gläubiger zu den modifizierten Bedingungen wurde am 19.12. bekannt gegeben.
Laufzeitverlängerung zu 8% Zins um drei Jahre, auf Antrag des Emittenten gegebenenfalls um weitere 2 Jahre zu 10% Zins.
Außerdem Wegfall der Kontrollwechselklausel.
Kann man insoweit positiv sehen, dass dadurch Liquiditätsengpässe vermieden werden, wobei ich sowieso kaum noch eine Ausfallgefahr sah, nach dem Einstieg von HIG. Sehr geduldige Anleihegläubiger, die trotz der Rückendeckung durch HIG der Laufzeitverlängerung zugestimmt haben. 3 Jahre ist auch lang und bis dahin gibt es nur Zinsen.
https://www.thegroundsag.com/de/2023/12/19/anleiheglaeubiger…
Was für die Anleger bleibt ist die Frage, warum angesichts der anstehenden Investition seitens HIG die Anleihe nicht einfach zurückgezahlt wurde. Auch daher rührt eine nachvollziehbare Unsicherheit und Verkaufsdruck.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.007.712 von Value123 am 22.12.23 16:47:46Gehandelt wird da sowieso nicht viel und Umsätze um die Feiertage sind auch nicht unbedingt repräsentativ.
Privatanleger können glaub auch nicht bei allen Banken kaufe, wegen MIFID, also kleine Verkäufe können den Kurs schon drücken.
Die Zustimmung der Gläubiger zu den modifizierten Bedingungen wurde am 19.12. bekannt gegeben.
Laufzeitverlängerung zu 8% Zins um drei Jahre, auf Antrag des Emittenten gegebenenfalls um weitere 2 Jahre zu 10% Zins.
Außerdem Wegfall der Kontrollwechselklausel.
Kann man insoweit positiv sehen, dass dadurch Liquiditätsengpässe vermieden werden, wobei ich sowieso kaum noch eine Ausfallgefahr sah, nach dem Einstieg von HIG. Sehr geduldige Anleihegläubiger, die trotz der Rückendeckung durch HIG der Laufzeitverlängerung zugestimmt haben. 3 Jahre ist auch lang und bis dahin gibt es nur Zinsen.
https://www.thegroundsag.com/de/2023/12/19/anleiheglaeubiger…
Privatanleger können glaub auch nicht bei allen Banken kaufe, wegen MIFID, also kleine Verkäufe können den Kurs schon drücken.
Die Zustimmung der Gläubiger zu den modifizierten Bedingungen wurde am 19.12. bekannt gegeben.
Laufzeitverlängerung zu 8% Zins um drei Jahre, auf Antrag des Emittenten gegebenenfalls um weitere 2 Jahre zu 10% Zins.
Außerdem Wegfall der Kontrollwechselklausel.
Kann man insoweit positiv sehen, dass dadurch Liquiditätsengpässe vermieden werden, wobei ich sowieso kaum noch eine Ausfallgefahr sah, nach dem Einstieg von HIG. Sehr geduldige Anleihegläubiger, die trotz der Rückendeckung durch HIG der Laufzeitverlängerung zugestimmt haben. 3 Jahre ist auch lang und bis dahin gibt es nur Zinsen.
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