United Mobility Technology !!!!!
eröffnet am 17.02.12 09:12:07 von
neuester Beitrag 09.06.24 21:51:17 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.916.833 von Trebor73 am 09.06.24 21:39:58oder wenn der neuen AR zum Schluss kommt, dass Insolvenzverschleppung vorliegt. Auch möglich
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.915.186 von Trebor73 am 09.06.24 09:32:52Da das Gericht einen neuen Aufsichtsrat bestellt hat, gibt es also keine aufsichtsratslose Zeit!
Ich bin gespannt, welche Folgen die Arbeit des neuen Aufsichtsrats auf UMT und evt. auf die Beschlüsse der vorherigen HV's haben wird, z.B. wenn diese für ungültig erklärt werden (müssen)!
Ich bin gespannt, welche Folgen die Arbeit des neuen Aufsichtsrats auf UMT und evt. auf die Beschlüsse der vorherigen HV's haben wird, z.B. wenn diese für ungültig erklärt werden (müssen)!
Mit der heutigen News hat sich meine Frage wohl erledigt
Wenn man so sieht was vorher alles lief hat sich ja gar nicht viel geändert...
Wie lange kann man ohne AR agieren? Ich wusste Nichtraucher das Software möglich ist.
Wie lange kann man ohne AR agieren? Ich wusste Nichtraucher das Software möglich ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.904.716 von Trebor73 am 06.06.24 21:34:04
Ab heute
arbeitet UMT pohne Aufsicht bis das Gericht einen neuen AR bestellt hat! Nur zur Erinnerung
Der Aufsichtsrat der UMT United Mobility Technology AG+++++++ hat am 8. Mai 2024 zum Ablauf des 8. Juni 2024 sein Amt niedergelegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.814.510 von Agsel am 20.05.24 19:44:17Wieso fragst du jetzt nach Dr. Wahl?
Wird er etwa für den Aufsichtsrat vorgeschlagen oder willst du ihn verklagen?
Wird er etwa für den Aufsichtsrat vorgeschlagen oder willst du ihn verklagen?
Dr. Wahl
Der Dr. Wahl hat lt. seinem Lebenslauf in Deutschland und USA promoviert. Wo hat er eigentlich in D studiert und welche Unis in D und USA bieten eine solche "Zwei-Staaten-Promotion" an? Bei google habe ich so etwas nicht gefunden. Eine Doktorarbeit von einem Dr. Wahl habe ich gefunden, aber das war jemand anderes mit gleichem Namen.Ich meine wenn jemand bei der Deutschen Bank und bei BMW im Management erfolgreich war, muss doch schon etwas dahinter stecken. An welcher Uni könnte das gewesen sein und wo findet man die Doktorarbeit, die ja veröffentlicht werden muss?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.786.574 von Trebor73 am 15.05.24 09:26:55Da aber der AR womöglich auf der HV 22 nicht richtig bestätigt wurde, sind die Beschlüsse der HV23 eventuell auch unrechtmäßig.
Bis zur HV24 wird es wohl keine KE gemacht, weil diese angefochten werden könnte.
Bis zur HV24 wird es wohl keine KE gemacht, weil diese angefochten werden könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.780.895 von Trebor73 am 14.05.24 12:56:37
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der
Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu €
10.516.784,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen
werden kann. Diese Ermächtigung ist abgelaufen.
Es soll vorgeschlagen werden, ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen, damit der Vorstand in vollem Umfang über die notwendigen
Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen
Erfordernissen anpassen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
I. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.12.2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 2.645.428,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in
dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch
von einem vom Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Dies wurde so mit über 97% beschlossen...
Ergäzung: siehe Einladung zur HV 2023
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der
Satzung
Der Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2018 ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu €
10.516.784,00 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen
werden kann. Diese Ermächtigung ist abgelaufen.
Es soll vorgeschlagen werden, ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen, damit der Vorstand in vollem Umfang über die notwendigen
Instrumente der Kapitalbeschaffung verfügt und auch künftig die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen
Erfordernissen anpassen kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
I. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04.12.2028 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 2.645.428,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in
dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch
von einem vom Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
Dies wurde so mit über 97% beschlossen...
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