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    Daytrading - Wohnsitz in den Niederlanden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.19 14:13:11 von
    neuester Beitrag 05.04.19 10:27:19 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 02.04.19 14:13:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      da ich aus familieren Gründen in einigen Monaten in die Niederlande umziehen und meinen alleinigen Wohnsitz dort haben werde, wollte ich fragen, ob jemand hier Erfahrungen mit dem Daytrading in den Niederlanden hat.

      Ich beziehe meine Einkünfte ausschließlich aus privaten Veräußerungsgewinnen (nur Aktien), die in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen. Mit dem Umzug in die Niederlade, werde ich ausschließlich dort steuerpflichtig sein.

      In den Niederlanden werden auf Aktiengewinne keine Quellen- oder sonstige Steuern erhoben. Es bleibt dennoch die Frage, ob man bei einem Handelsumfang von etwa 5000 Aktien-Transaktionen pro Jahr weiterhin als Privatanleger oder schon als gewerbsmäßiger Händler gilt. Wird man nach Box1 oder Box3 besteuert?

      Habe meinen Steuerberater diesbezüglich auch schon gefragt, aber der kann mir keinen rechtsverbindliche Antwort geben.

      Vielleicht gibt es hier Trader, die mir diese Frage beantworten könnten.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 02.04.19 21:16:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wir sind im Mai 2018 nach Luxembourg umgesiedelt (privat) und handeln im jahr im 2 stelligen

      Millionenbereich Assets. Dennoch sind wird als Privatanleger eingestuft, das es sich um

      Familienkapital handelt. Die Höhe der Investitionen dürfte keine Rolle spielen ob Privat oder Gewerbe,

      denke das dies anderen Gründen unterliegt.
      Avatar
      schrieb am 05.04.19 10:27:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      In Deutschland hatten damals auch einige Daytrader ähnliche Probleme.

      Es kam dem Finanzamt nicht auf die Höhe deiner Assets an, sondern auf die Tradefrequenz.

      Wenn Du 10.000.000 Euro ein paar mal gedreht hast, war das in Ordnung. Wenn Du aber mit z.B. 50.000, Euro mehrere tausend Trades im Jahr gemacht hast, wurde das bei einigen als Gewerbe angesehen.
      Aber ich glaube, da gab es dann auch mal eine Rechtssprechung zu.

      Mein Geschreibsel hilft aber leider dem Threaderöffner jetzt auch nicht!


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