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     109  0 Kommentare US-Regierung macht Weg für Lockerung der Marihuana-Vorschriften frei

    Für Sie zusammengefasst
    • US-Regierung stuft Marihuana als weniger gefährlich ein
    • Neueinstufung auf dritte Kategorie beantragt
    • Folgen für Forschung, Besteuerung und Entkriminalisierung

    WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung stuft Marihuana als weniger gefährliche Droge ein und hat entsprechende Schritte in die Wege geleitet. "Viel zu viele Leben wurden durch einen verfehlten Umgang mit Marihuana zerstört", sagte US-Präsident Joe Biden am Donnerstag. Niemand sollte wegen des Konsums oder Besitzes der Droge im Gefängnis sitzen, so der 81-Jährige. In den USA wird der Zugang unter anderem durch ein Gesetz geregelt, das Drogen in fünf verschiedene Kategorien einstuft. Bislang fiel Marihuana in die erste und somit strengste Kategorie. Darin befinden sich etwa auch Heroin und LSD.

    Nun hat die US-Regierung bei den zuständigen Behörden beantragt, dass das Rauschmittel künftig in die dritte Kategorie fällt. In der Folge wird Marihuana auf einer Stufe mit Steroiden oder auch Paracetamol stehen. US-Medien werten die Neueinstufung als historisch.

    Der Schritt war erwartet worden, bereits vor einigen Wochen hatten US-Medien über die Pläne der US-Regierung berichtet. Mit der Neueinstufung wird unter anderem die medizinische Verwendung von Cannabis anerkannt - eine komplette bundesweite Legalisierung für den privaten Konsum ist allerdings nicht vorgesehen.

    Zwar ist Marihuana bereits in einer Mehrheit der Bundesstaaten legal oder darf zumindest zu medizinischen Zwecken konsumiert werden - das Bundesrecht hängt aber bisher noch hinterher. Der Schritt von Bidens Regierung hat weitreichende Folgen für die Forschung, Besteuerung und trägt zur weiteren Entkriminalisierung von Marihuana bei.

    In Deutschland sind seit April Besitz und privater Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt - allerdings mit zahlreichen Vorgaben zu Mengen und Bereichen, in denen nicht gekifft werden darf. Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht zudem vor, dass zum 1. Juli auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können./nau/DP/he





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