EQS-Adhoc
ENCAVIS AG: Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR
- Investorenvereinbarung mit KKR abgeschlossen
- Viessmann beteiligt sich als Co-Investor
- Freiwilliges Übernahmeangebot von KKR an Encavis-Aktionäre
EQS-Ad-hoc: ENCAVIS AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
Abschluss einer Investorenvereinbarung mit KKR; KKR kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an; Viessmann beteiligt sich als Co-Investor an einem von KKR geführten Konsortium
Hamburg, 14. März 2024 – Der Vorstand des im MDAX gelisteten deutschen Wind- und Solarparkbetreibers Encavis AG (ISIN: DE0006095003, Prime Standard, Ticker Symbol: ECV) („Encavis“ oder das
„Unternehmen“) und die Blitz 21-823 AG (künftig: Elbe BidCo AG, „BidCo“), eine von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Kohlberg Kravis Roberts
& Co. L.P. und deren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, haben heute eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, eine strategische Partnerschaft
für das langfristige Wachstum von Encavis einzugehen. Das Familienunternehmen Viessmann GmbH & Co. KG („Viessmann“) wird sich als Co-Investor an einem von KKR geführten Konsortium beteiligen.
Die BidCo beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von Encavis zu einem Preis von EUR 17,50 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Die BidCo hat verbindliche Vereinbarungen mit der Abacon Capital GmbH und weiteren bestehenden Aktionären unterzeichnet, die in etwa 31 Prozent des gesamten Grundkapitals halten. Diese werden indirekt als langfristige Investoren im Unternehmen verbleiben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Encavis, die dem Abschluss der Investorenvereinbarung heute zugestimmt haben, befürworten das Angebot ausdrücklich, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der BidCo noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, den Encavis-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.